Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsanerkennung

Li.lie

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Guten Tag, Ich wollte mich für einen Kumpel informieren. Und zwar war er vor 4 Jahren mit einer Frau zusammen, die dann schwanger wurde. Es gab aber noch einen zweiten Mann. Der würde dann als Vater benannt und eingetragen und dem war sie bis vor kurzem zusammen. Nun ist sie wieder mit meinem Kumpel zusammen und dieser vermutet nun der Vater des Kindes zu sein... Es gab damals keinen Vaterschaftstest! Hat mein Kumpel das Recht einen Vaterschaftstest zu verlangen und dürfte er das Kind auch nach einer Trennung noch sehen, wenn der Test positiv ist? Und muss er Unterhalt zahlen? Es gibt ja einen eingetragenen Vater und die zwei Jahresfrist zum anzweifeln der Vaterschaft sind ja bereits verstrichen. Im Voraus vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann gerichtlich ein Vaterschaftstest anordnen lassen. Wenn dann dabei herauskommt, dass er tatsächlich der Vater ist, muss er den anderen den von ihm gezahlten Unterhalt ersetzen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Ein Recht auf einen Vaterschaftstest hat er nicht. Er kann versuchen diesen gerichtlich anordnen zu lassen wenn er begründeten Verdacht hat dass das Kind seines ist und er darlegen kann warum er erst jetzt damit kommt. Damit verbunden wäre dann aber natürlich auch dass er dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig wäre - so der Test positiv ausfallen würde. Ein Recht das Kind zu sehen hätte er als Vater auch - bzw. das Kind hätte ein Recht den Vater zu sehen - auch nach einer Trennung. Dieses setzt aber natürlich voraus dass er als Vater anerkannt wurde. Einfach so machen darf er diesen Test nicht, es sei denn die Mutter stimmt dem zu. LG Sabine


Li.lie

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Ihm wurde gesagt, dass er sicher nicht der Vater ist. Jetzt hat er das Kind kennengelernt und sieht eine große Ähnlichkeit. Und sie sagte ihm, dass da nur ein kurzer Zeitraum zwischen ihm und dem anderen Mann (dem eingetragenen Vater) war. Vaterschaftstest stimmt sie vielleicht auch so zu, nur was ist die Konsequenz, wenn er der Vater ist? Und für den eingetragenen Vater?


Mitglied inaktiv

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Wenn sie es außergerichtlich machen gibt es erstmal keine Konsequenz. Wenn die Mutter nicht zustimmt und er es dennoch machen lassen will und es gerichtlich angeht, dann wird er, so das Gericht den Test anordnet und dabei raus kommt dass er der Vater ist, als Vater eingetragen, der bisher eingetragene Vater ausgetragen. Der 'richtige' Vater wird dann unterhaltspflichtig, der bisher eingetragene Vater wird von davon befreit. LG Sabine


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