Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater

Mitglied inaktiv

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Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit dem Vater meines Kindes (wird erst im Februar geboren) zusammen. Wer wird denn danach fragen wer der Vater ist. Passiert schon im Krankenhaus nach der Entbindung irgend etwas Rechtliches? Bekommt man die Geburtsurkunde immer vom Standesamt und welchen Nachweis muss man dort erbringen damit man eine Geburtsurkunde bekommt. Werde ich vom Standesamt gefragt wer der Vater ist und wird dieser dann auch gleich in die Urkunde eingetragen, wo bekomme ich den Kinderpass eigentlich ausgestellt. Soooo viele Fragen. Vielen Dank für die Antwort Grüße Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gehen Sie ruhig schon vor der Geburt zum Jugendamt wegen der Vaterschaftsanerkennung-da werden auch die anderen Dinge geklärt! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hi, ich bin auch nciht verheiratet. meine tochter wurde im august geboren und im krankenhaus musste ich formulare ausfüllen wo ich angaben zum vater machen konnte. beim standesamt mussten wir unsere ausweise und geburtsurkunden vorlegen. wir unterschrieben die vaterschaftsanerkennung weil mein freund ja der papa ist. und einen kinderpass habe ich nciht. gibt es sowas überhaupt noch? jetzt stehen wir beide in der geburtsurkunde unserer tochter.


Mitglied inaktiv

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Hallo, den Kinderpass bekommst du dort, wo du auch deinen bekommst (nennt sich hier "Bürgeramt"). Für EU-Länder und Schweiz ohne Bild. Du musst nur eine Geburtsurkunde mitbringen und bei gemeinsamem Sorgerecht wird nach dem Einverständnis des Vaters gefragt. Gruß AnnaS.


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