Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich hab ein riesen problem. ich weis leider nicht wer der leibliche vater meiner tochter ist. es ist wie es das klischee beschreibt. eine feuchtfröhliche disconacht und danach war es passiert. schwanger...was nun??? ich habe mich für das kind entschieden und sie ist jetzt 9 wochen alt. in der schwangerschaft habe ich meinen neuen freund kennen gelernt und mittlerweile leben wir alle drei zusammen und sind absolut glücklich. jetzt aber mal zu meinem problem... ich wurde vor 3 wochen von meinem exmann geschieden. er ist nicht der leibliche vater. wir sind schon ca 1,5 jahre getrennt und haben kaum kontakt. er muss allerdings die anmeldung für das kind unterschreiben weil sie ehelich gezeugt und geboren wurde. er kommt nicht drum herum sie zu unterschreiben und zählt somit vorerst rechtlich als vater. da er es nicht ist wird er sich natürlich dagegen wehren. ich kann aber wie gesagt keine angaben zum richtigen vater machen. ich weis es einfach nicht. kann mein exmann trotzdem aus der geburtsurkunde raus gestrichen werden oder muss er drin stehen bleiben weil kein leiblicher vater "zur verfügung steht"??? er wird mir die hölle heiß machen wenn er nicht raus gestrichen wird. ich bekomme keine staatlichen leistungen. kindergeld und erziehungsgeld müssen noch beantragt werden. aber unterhalt oder UHV will ich auch garnicht... was passiert dann in der zukunft? kann mein exmann wieder aus der geburtsurkunde raus wenn ich schriftlich bestätige das er nicht der erzeuger ist? bitte helfen sie mir. ich weis nicht was ich noch machen so. vielen dank LG ivi
Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV. Auch ohne Zustimmung. Der Ehemann hat alle Rechte, auch das Sorgerecht. Er muss eine Anfechtechtung machen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ich denke er muss einen vst machen und dann wird er rausgestrichen wenn er es nicht ist.
Mitglied inaktiv
noch kein kindergeld beantragt?bisschen spät oder aber bekommt man nach
Mitglied inaktiv
ich kann ja nix beantragen weil ich die geburtsurkunde noch immer nicht habe. der exmann unterschreibt die papiere ja nicht weil er nicht will. er denkt das er das kind nicht mehr los wird... er ist ja nicht der erzeuger. das er erstmal unterschreiben muss will er nicht einsehen. sein anwalt hat es ihm auch schon erklärt aber er brauch ewig um es zu verstehen. ohne geburtsurkunde geht nix. ich find das auch nicht besonders witzig... männer..... lg ivi
Mitglied inaktiv
Jeder kann doch Deinen Noch-Mann absolut verstehen: wer unterschreibt schon etwas, mit dem er sich ev. Unterhaltszahlungen oder sonstigen rechtlichen Ärger aufhalst? Versetz Dich mal in seine Lage: er steht (wenn auch vielleicht nur vorübergehend; das hängt von seinen/Deinen weiteren Aktivitäten ab) als Vater in der Geburtsurkunde eines Kindes, mit dem er absolut gar nichts zu tun hat - würdest Du auch ganz bestimmt nicht wollen!
Mitglied inaktiv
ob er unterschreibt oder nicht, er iVvater. Hat mit der Unterschrift nix zu tun.
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