Guten Tag
mein Mann kann auf Grund betriebsbedinger Veränderungen (es wurden einige Arbeitsplätze gestrichen/ gekündigt) seinen geplanten zweiten Monat Elternzeit nicht antreten (Monat 13). Er hat bereits einen Monat Elternzeit ( Monat 7) ausbezahlt bekommen. Lt den Angaben müssten wir daher diese Zahlung zurück erstatten. Aber es handelt sich hier um eine Entscheidung des Arbeitsgebers der vorher hier ein OK gegeben hatte. Gibt es hier eine Möglichkeit die Rückerstattung nicht erteilen zu müssen?
Besten Dank im Voraus
von
MarionRa
am 24.10.2016, 10:59
Antwort auf:
Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten
Hallo,
nein.
Ihr Mann hat einen Anspruch - wenn er es aus betrieblichen Gründen nicht wahrnimmt, muss er es zurückzahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2016
Antwort auf:
Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten
Da das Okay des Arbeitgebers nicht erforderlich ist, kann er es auch nicht zurückziehen. Elternzeit wird nicht beantragt, sie wird gemeldet.
Wenn der AG freundlich darum bittet, daß Dein Mann die ihm zustehende Elternzeit nicht antreten möge, kann man ja vielleicht einen Kompromiss finden. Zum Beispiel, daß der AG Deinem Mann den finanziellen Schaden ausgleicht. Oder über die Elternteilzeit, in der Dein Mann bis zu 30 Wochenstunden arbeiten darf.
von
Strudelteigteilchen
am 24.10.2016, 11:27
Antwort auf:
Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten
So ist es. Da hat der AG gar kein Mitspracherecht.
Hat der AG denn was gesagt oder will Dein Mann wegen der Situation lieber arbeiten? Bis 30 Stunden gehen auch in Elternzeit.
Wird dann aufs Elterngeld angerechnet.
von
Sternenschnuppe
am 24.10.2016, 11:35
Antwort auf:
Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten
Der Arbeitsgeber hat Ihn darauf hingewiesen das die aktuelle Situation keine Elternzeit zulässt.
Ausserdem steht in dem Schreiben der Elterngeldstelle ausrücklich drin das eine Bewilligung hier vorliegen muss von Seiten des AG
von
MarionRa
am 24.10.2016, 12:45
Antwort auf:
Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten
"Der Arbeitsgeber hat Ihn darauf hingewiesen das die aktuelle Situation keine Elternzeit zulässt."
Tja, dann muß der AG sich eine Lösung überlegen - nicht Dein Mann.
"Ausserdem steht in dem Schreiben der Elterngeldstelle ausrücklich drin das eine Bewilligung hier vorliegen muss von Seiten des AG"
Echt? Steht das so drin?
von
Strudelteigteilchen
am 24.10.2016, 13:28
Antwort auf:
Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten
Bei mir läuft auch gerade Elterngeld. Der AG hat bei Elternzeit, sofern sie korrekt angemeldet wurde, kein Mitspracherecht. Man meldet und bleibt zum vereinbarten Termin Zuhause.
Ich kann mich nur den anderen anschließen. Wäre es mein AG, würde ich vorschlagen, dass er mir den finanziellen Schaden ersetzt oder, falls das für mich in Frage käme, 30 h Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Einfach nicht nehmen, weil der AG falsch geplant hat, würde ich nicht. Jedenfalls nicht ohne entsprechende Kompensation.
von
emilie.d.
am 24.10.2016, 14:00
Antwort auf:
Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten
Dein AG wusste also schon zum 7ten Monat hin das Dein Mann den zweiten nehmen würde wenn das Kind 13 Monate alt wird? Tja, dann deutlich sein Problem. dann hätte er wen anders eher länger behalten sollen. Also eindeutig sein Fehler. Außerdem widerspricht er sich eh, es ist aktuell nicht möglich wegen personellen Engpasses das Deine Mann die ihm zustehende Elternzeit nimmt, gleichzeitig wird Personal gekündigt. jeder Richter vor einem Arbeitsgericht würde sich da beide Hände reiben.
Fakt ist, wenn alle Zeiten korrekt eingehalten würden dann hat der AG absolut kein Mitspracherecht, er hat die angemeldete Elternzeit hinzunehmen. ABER !!! Dein Mann kann damit rechnen das er sicherlich als nächstes seien Kündigung erhält. Was aber wohl eh der Fall sein wird wenn er um finanziellen Ausgleich bittet. Auf Ärger würde ich mich also so oder so einstellen.
Ich würde den AG netterweise auf die rechtliche Seite hinweisen, auch darauf welcher finanzielle Schaden euch dann entsteht und ihr dann entsprechend Schadensansprüche an ihn geltend machen könntet. Und ihm dann, wenn es für euch OK ist, auf die Option mit der Teilzeit hinweisen. Das Dein Mann eben bereit ist, angesicht der etwas schwierigen Lage, dem AG entgegen zu kommen und, damit keiner von beiden einen finanziellen Schaden davon trägt, eben in Teilzeit bis zu 30 Std für den einen mann zu arbeiten. Er bekommt sein Elterngeld, dein AG hat den Mitarbeiter wenigstens 30 Std und, keiner von den gekündigten Angestellten könnte auf die Idee kommen den Exchef zu verklagen. IMO könnten die das nämlich auch durchaus wenn das bekannt wird - weil mit ein Kündigungsgrund sicherlich der war das es ja eben keine ausreichende Arbeit gibt.
IMO für alle die beste Variante.
Zieht ihr es knallhart durch, was euer recht ist, dann würde ich den Monat persönlich dazu nutzen mir einen neuen Job zu suchen. Kündigung kann er eh dann erst am ersten Arbeitstag nach der EZ bekommen - dann mit der entsprechenden Kündigungsfrist. Sollte der Ag das nicht einsehen, dann könnt ihr meiner Meinung nach auch den Weg über das Arbeitsgericht gehen -. wozu ich euch auch im Fall der Kündigung DRINGEND zu rate. Vor allen dann wenn ihr die Aktion jetzt auch noch beweisen könnt - dann dürfte der AG vor Gericht ein echtes Problem bekommen. Zumal ihr ja sicherlich den EZ-Antrag und das vorherige OK beweisen könnt. im Idealfall auch die jetzt sehr fadenscheinige Ablehungsbegründung.
Was die EG-Kasse mit dem Hinweis meint keine Ahnung. Evtl wegen der Teilung der beiden Monate ob dann wirklich die EZ entsprechend mitgeteilt wurde. Ansonsten würde ich da mal gezielt nachfragen und denen auch das Problem schildern.
Mitglied inaktiv - 24.10.2016, 18:05