Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

Guten Tag mein Mann kann auf Grund betriebsbedinger Veränderungen (es wurden einige Arbeitsplätze gestrichen/ gekündigt) seinen geplanten zweiten Monat Elternzeit nicht antreten (Monat 13). Er hat bereits einen Monat Elternzeit ( Monat 7) ausbezahlt bekommen. Lt den Angaben müssten wir daher diese Zahlung zurück erstatten. Aber es handelt sich hier um eine Entscheidung des Arbeitsgebers der vorher hier ein OK gegeben hatte. Gibt es hier eine Möglichkeit die Rückerstattung nicht erteilen zu müssen? Besten Dank im Voraus

von MarionRa am 24.10.2016, 10:59



Antwort auf: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

Hallo, nein. Ihr Mann hat einen Anspruch - wenn er es aus betrieblichen Gründen nicht wahrnimmt, muss er es zurückzahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

Da das Okay des Arbeitgebers nicht erforderlich ist, kann er es auch nicht zurückziehen. Elternzeit wird nicht beantragt, sie wird gemeldet. Wenn der AG freundlich darum bittet, daß Dein Mann die ihm zustehende Elternzeit nicht antreten möge, kann man ja vielleicht einen Kompromiss finden. Zum Beispiel, daß der AG Deinem Mann den finanziellen Schaden ausgleicht. Oder über die Elternteilzeit, in der Dein Mann bis zu 30 Wochenstunden arbeiten darf.

von Strudelteigteilchen am 24.10.2016, 11:27



Antwort auf: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

So ist es. Da hat der AG gar kein Mitspracherecht. Hat der AG denn was gesagt oder will Dein Mann wegen der Situation lieber arbeiten? Bis 30 Stunden gehen auch in Elternzeit. Wird dann aufs Elterngeld angerechnet.

von Sternenschnuppe am 24.10.2016, 11:35



Antwort auf: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

Der Arbeitsgeber hat Ihn darauf hingewiesen das die aktuelle Situation keine Elternzeit zulässt. Ausserdem steht in dem Schreiben der Elterngeldstelle ausrücklich drin das eine Bewilligung hier vorliegen muss von Seiten des AG

von MarionRa am 24.10.2016, 12:45



Antwort auf: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

"Der Arbeitsgeber hat Ihn darauf hingewiesen das die aktuelle Situation keine Elternzeit zulässt." Tja, dann muß der AG sich eine Lösung überlegen - nicht Dein Mann. "Ausserdem steht in dem Schreiben der Elterngeldstelle ausrücklich drin das eine Bewilligung hier vorliegen muss von Seiten des AG" Echt? Steht das so drin?

von Strudelteigteilchen am 24.10.2016, 13:28



Antwort auf: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

Bei mir läuft auch gerade Elterngeld. Der AG hat bei Elternzeit, sofern sie korrekt angemeldet wurde, kein Mitspracherecht. Man meldet und bleibt zum vereinbarten Termin Zuhause. Ich kann mich nur den anderen anschließen. Wäre es mein AG, würde ich vorschlagen, dass er mir den finanziellen Schaden ersetzt oder, falls das für mich in Frage käme, 30 h Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Einfach nicht nehmen, weil der AG falsch geplant hat, würde ich nicht. Jedenfalls nicht ohne entsprechende Kompensation.

von emilie.d. am 24.10.2016, 14:00



Antwort auf: Vater kann zweiten Monat Elternzeit nicht antreten

Dein AG wusste also schon zum 7ten Monat hin das Dein Mann den zweiten nehmen würde wenn das Kind 13 Monate alt wird? Tja, dann deutlich sein Problem. dann hätte er wen anders eher länger behalten sollen. Also eindeutig sein Fehler. Außerdem widerspricht er sich eh, es ist aktuell nicht möglich wegen personellen Engpasses das Deine Mann die ihm zustehende Elternzeit nimmt, gleichzeitig wird Personal gekündigt. jeder Richter vor einem Arbeitsgericht würde sich da beide Hände reiben. Fakt ist, wenn alle Zeiten korrekt eingehalten würden dann hat der AG absolut kein Mitspracherecht, er hat die angemeldete Elternzeit hinzunehmen. ABER !!! Dein Mann kann damit rechnen das er sicherlich als nächstes seien Kündigung erhält. Was aber wohl eh der Fall sein wird wenn er um finanziellen Ausgleich bittet. Auf Ärger würde ich mich also so oder so einstellen. Ich würde den AG netterweise auf die rechtliche Seite hinweisen, auch darauf welcher finanzielle Schaden euch dann entsteht und ihr dann entsprechend Schadensansprüche an ihn geltend machen könntet. Und ihm dann, wenn es für euch OK ist, auf die Option mit der Teilzeit hinweisen. Das Dein Mann eben bereit ist, angesicht der etwas schwierigen Lage, dem AG entgegen zu kommen und, damit keiner von beiden einen finanziellen Schaden davon trägt, eben in Teilzeit bis zu 30 Std für den einen mann zu arbeiten. Er bekommt sein Elterngeld, dein AG hat den Mitarbeiter wenigstens 30 Std und, keiner von den gekündigten Angestellten könnte auf die Idee kommen den Exchef zu verklagen. IMO könnten die das nämlich auch durchaus wenn das bekannt wird - weil mit ein Kündigungsgrund sicherlich der war das es ja eben keine ausreichende Arbeit gibt. IMO für alle die beste Variante. Zieht ihr es knallhart durch, was euer recht ist, dann würde ich den Monat persönlich dazu nutzen mir einen neuen Job zu suchen. Kündigung kann er eh dann erst am ersten Arbeitstag nach der EZ bekommen - dann mit der entsprechenden Kündigungsfrist. Sollte der Ag das nicht einsehen, dann könnt ihr meiner Meinung nach auch den Weg über das Arbeitsgericht gehen -. wozu ich euch auch im Fall der Kündigung DRINGEND zu rate. Vor allen dann wenn ihr die Aktion jetzt auch noch beweisen könnt - dann dürfte der AG vor Gericht ein echtes Problem bekommen. Zumal ihr ja sicherlich den EZ-Antrag und das vorherige OK beweisen könnt. im Idealfall auch die jetzt sehr fadenscheinige Ablehungsbegründung. Was die EG-Kasse mit dem Hinweis meint keine Ahnung. Evtl wegen der Teilung der beiden Monate ob dann wirklich die EZ entsprechend mitgeteilt wurde. Ansonsten würde ich da mal gezielt nachfragen und denen auch das Problem schildern.

Mitglied inaktiv - 24.10.2016, 18:05



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unterbrechung der Elternzeit für einen Monat - wann sinnvoll? (Kündigung, EG)

Hallo, ich möchte im 5. LM Elternzeit und Eltergeld für 1 Monat pausieren (und in diesem Monat meinen Vollzeit-Resturlaub nehmen da ich anschließend mehrere Jahre Teilzeit in EZ arbeiten möchte). Mein AG muss eine regluläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende einhalten. Da ich aber nur 4-5 Wochen= 1 Monat die Elternzeit unterbreche, ist ei...


ALG nach Elternzeit und einem Monat gearbeitet

Guten Abend, ich habe am 1. Februar eine neue Anstellung angefangen und gehe davon aus gekündigt zu werden, da es nicht passt. Meine Frage ist, ob ich Arbeitslosengeld bekomme und wonach es berechnet wird. Ich habe am 17.10.2018 meine Tochter geboren und war dann bis Ende Januar 2020 in Elternzeit. Ich habe zum 31.1.20 bei meinem alten Arbeitge...


1 Monat Elternzeit Vater

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund einer beruflichen Neuorientierung kann mein Mann nur einen Monat Elternzeit nehmen. Kann er dann kein Elterngeld beantragen? Ich habe gelesen, dass er Elterngeld bekommt, dafür dann aber meine Elterngeldmonate um 1 Monat gekürzt werden (was bei uns nicht schlimm wäre, da ich ohnehin kein Jahr Elternzeit nehme ...


Mein Mann hat nur 1 monat Elternzeit beantragt Bitte um Hilfe

Hallo wir kommen aus dem schönen Augsburg. Unser Matteo ist am 30. Juli 2020 geboren. Mein Mann hat im April 2020 1 Monat Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt. Kann er Elterngeld für 1 Monat bekommen? Wenn nicht welche Möglichkeiten haben wir? Frist der Anmeldung beim Arbeitgeber waren 7 Wochen vorher. Kann man nach der Geb...


Elternzeit Unterbrechung für einen Monat Vollzeitarbeit

Hallo zusammen, Wir erwarten unser erstes Kind und unsere Lokale Elternstelle hat Coronabedingt derzeit leider zu. Folgendes Problem bzw. Frage: Ich (W) plane 2 Jahre Elternzeit, davon im ersten Jahr Basiselterngeld. Mein Mann wird auch die 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach einem Jahr würde ich dann gerne ca. 20 Std wieder anfangen zu arbeite...


Teilzeit in Elternzeit - ab welchem Tag im Monat?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich würde gerne meine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit am 07.03.2022 anfangen. Mein Kind wurde am 02.06.2020 geboren. Ich beziehe kein Elterngeld mehr. Unsere Personalabteilung behauptet, ich kann nur zu einem vollendeten Lebensmonat meines Kindes anfangen, also zum 01.03.2022 oder zum 01.04.2022. (Nicht weil es so v...


Elternzeit endet im einem Monat und bin frisch Schwanger

Hallo Frau Bader, Ich habe eine 2 jährige Ez, die jetzt in einem Monat endet. Nun bin ich erneut Schwanger geworden. Ich arbeite in der Gastronomie und mein AG weiß schon über die SS bescheid, habe aber noch keinen neuen Vertag unterschrieben. Gilt daher noch mein Alter Vertrag vor der 1.Ss ? Darf ich überhaupt zur Arbeit antreten durch Cor...


Elternzeit vorzeitig beendet, 1 Monat danach wieder Schwanger (BV)

Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v...


Nach 1 Jahr Elternzeit, 1 Monat arbeiten und erneut schwanger

Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede...


1-Monat Elternzeit während 3-monatiger Kündigungsfrist

Guten Tag, ich möchte meinen Job wechseln und während der 3monatigen Kündigungsfrist nochmal in Elternzeit gehen für einen Monat. Ist das möglich, verlängert sich die Frist durch den Monat Elternzeit? Wenn ich zum Beispiel bis zum 31.07. kündige, am 01.11. den neuen Job antrete und während des Zeitraums vom 15.09. bis zum 14.10. Elternzeit n...