Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater ist mit Kind abgehauen!!!! Eilt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater ist mit Kind abgehauen!!!! Eilt

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Hallo, ich habe einen Sohn von 17 Monaten und bin seit 99 verheiratet. Seit Dezember ist klar, das wir uns trennen wollen, es ging lediglich um die Frage, wer in dem Haus bleibt und vor allem, wer das Kind hat. Mein Mann will umbedingt das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, d. h. er Kleine soll bei ihm leben, únd ich will es für mich. In der Trennungsphase bin ich fremdgegangen. Die Beziehung war beendet und ich denke, ich kann mir da keinen Vorwurf machen. Gestern abend ist die Situation eskaliert und er ist ausgezogen---mit Kind!!!!!!! Er ist bei seiner Mutter, will Montag die Scheidung einreichen. Was kann ich tun, um mein Kind zu mir zu holen. Ich kann nicht ohne meinen Sohn leben und da helfen auch keine Versprechen, ich könne ihn so oft sehen, wie ich will. Er meinte, er bekäme das Kind eh zugesprochen, da er seit Oktober im Erziehungsurlaub war. Zudem wäre ich fremdgegangen! Bitte helft mir, welche Möglichkeiten habe ich. Bin nur am heulen und echt fertig! Danke Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo an Alle, ich fände es Schade, wenn dieses Forum für private Streitigkeiten genutzt würde. Und das muss ich heute schon zum zweiten Mal schreiben. Schade. Deshalb: Jeder, der hier fragt, hat ein Problem, sonst würde er sich nicht an mein Forum wenden. Ich nehme alle Fragen ernst und denke, dass sollten alle tun. Sachliche Fragen verdienen eine sachliche Antwort und Fachfragen sollten von Fachleuten geklärt werden. Was nicht heißt, dass ich mich nicht freue, wenn jemand eigene Erfahrungen, Adressen, links oder anderes beisteuert. Schließlich lerne ich auch gerne dazu. Aber hier den Stab zu brechen über jemand, der offensichtlich ganz unten ist, muss doch echt nicht sein. Auch wenn der Vater EU und somit den ganzen Tag das Kind hatte, ist die Situation für Heike schrecklich. Liebe Heike, es hilft in dieser Situation nur eins: Gehen Sie zu zuerst zum Jugendamt und dann zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Hier kann eine einstweilige Verfügung klären, wo das Aufenthaltsrecht des Kindes sein soll. Der Richter wird sich dabei aber in erster Linie auf die Meinung/ Äußerung vom Jugendamt verlassen. Deshalb würde ich da vorher hingehen. Ich denke, nur wer die Situation genau kennt, kann entscheiden, wo das Kindswohlinteresse liegt, wir als Aussenstehende können das nicht. Ich kann ncht sagen, wie die Sache ausgeht, es kommt auch vor, dass der Aufenthalt beim Vater ist. Wichtig ist eine Klärung der Lage, damit das Kind nicht hin-und hergerissen wird. Alles Gute, NB


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Hallo Heike, an Deiner Stelle würde ich sofort zur Polizei gehen. Ich weiß zwar nicht, ob die da was machen können, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Mann einfach das Kind mitnehmen darf. Das ist wirklich eine blöde Situation und Du tust mir echt leid aber zu Hause rumsitzen bringt Dich nicht weiter. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und drücke Dir die Daumen, dass die Ganze gut ausgeht. Liebe Grüße, Daniela.


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Hallo daniela, die Polizei macht da gar nichts. Warum auch? Warum sollte der Vater weniger "Rechte" an dem Kind haben als die Mutter? Was spricht denn dagegen, wenn der Kleine beiom Vater bleibt? Er hat doch EU und kann sich den ganzen Tag kümmern, Heike arbeitet tags, so wie ich das verstanden habe, ... wie will sie denn das Kind versorgenb? Ist es besser, das Kind wird fremdbetreut oder von den Eltern? Aber nun ein Vorschlag für Heike: Wie wäre es damit, wenn er den kleinen tagsüber betreut (ert hat ja sowieso EU) und Du abends uns über Nacht. Und die Wochenenden "teilt" Ihr Euch? Ich finde einen Grundsatz ganz wichtig: Ein Kind hat Recht auf beide Eltern und nicht die Eltern Rechte auf das Kind! Viele Grüße Désirée


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was desireé schrieb finde ich falsch. sie hat recht daß ein kind beide sehen darf, aber daß der vater das kind einfach zu sich nehmen kann, nein das darf er nciht, ich denke geh doch mal zum jugendamt, die können mehr machen als die polizei. versuchs einfach, und gib die hoffnung nicht auf. daß du fremdgegangen bist, naund, ihr wolltet euch sowieso trennen, hat eigentlich damit nichts zu tun, jetzt geht es um entführung.


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Hallo Petra, nein sorry, aber es geht nicht um Entführung, denn der Vater ist ebenso Sorgeberechtigt wie die Mutter! Und er kann sich ebenso "einfach" das Kind nehmen (wobei ich den Ausdruck schrecklich finde) wie die Mutter! Mir geht es jetzt mal auch nicht umn den juristischen Aspekt, sondern um das Nachdenken, WARUM ein Kind (immer) zur Mutter gehören soll... Viele Grüße Désirée


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hier gehts darum, daß wir heike helfen müssen. wenn du die heike wärst, dann hättest du auch nicht gerne deine antworten gehört.


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Weißt du eigentlich wie das ist wen das Kind nicht mehr da ist? (Vielleicht hast du keine Kinder?) Du gibst überall dein Komentar ab und merkst garnicht das du auch welche damit verletzt. Vielleicht solltest vorher mal überlegen was du schreibst. Das musste ich mal los werden weil ich echt sauer bin.


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Liebe Heike, ich finde einfach ein Kind gehört zur Mutter. Natürlich müßtest du dann deinen Job zumindest auf halbtags beschränken, sonst hat der Kleine nicht viel davon bei dir zu sein. Ansonsten finde ich schon, dass die Beziehung zwischen Mutter und Kind was "Heiliges" ist und vom Vater, auch wenn er sich noch so intensiv kümmert, nie erreicht werden kann. Das heißt jetzt nicht, dass die Liebe vom Vater zum Kind und umgekehrt nicht genauso stark sein kann, aber anders eben. Kämpfe um dein Kind. Dein Mann benutzt den Kleinen als Druckmittel und will dich für deinen Fremdgang, der ja keiner war, damit bestrafen. Lass dir dass nicht gefallen. Ich würde auch mal beim Jugendamt anrufen und einen Anwalt einschalten. Aber versucht bitte euch vor dem Kleinen nicht zu streiten. Ich drücke dir die Daumen, alles alles Gute. Alex


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Es war (ist) der Vater, der sich vorwiegend um das Kind gekümmert hat, der Vater, der in EU ging und der Vater, der die Mutter-Rolle übernommen hat. Als nun der Vater aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist, hat er das Kind mit zu sich genommen, aber er hat es nicht entführt! Heike kann ja - so nehme ich wohl an - jederzeit zu ihrem Kind. Anders wäre es da, wenn der Vater ins Ausland "reisen" würde ... Wäre nun Heike aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hätte das Kind einfach so mitgenommen, darüber was der Vater dann wohl gefühlt hätte, darüber hätte sich dann wohl keiner von euch den Kopf zerbrochen, oder? Mir tut Heike schrecklich leid, dass sie das durchmachen muss. Und ich hoffe auch wahnsinnig, dass für ALLE Beteiligten eine befriedigende Lösung gefunden wird! Keinem Elternteil wird es leicht fallen, sich vom Kind trennen zu müssen. Der Mutter nicht, aber auch nicht dem Vater, der sich doch vorwiegend um das Kind gekümmert hat. Liebe Grüße Alexandra und Lukas


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Hallo, Es ist schrecklich wenn der Streit der Eltern auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird. Argumente wie, ein Kind gehört zur Mutter finde ich absolut bescheuert! Ein Kind brauch immer Mutter und Vater!! Eine Mutter ist nicht nur weil sie Mutter ist immer besser dazu geeignet das Kind aufzuziehen. Es gibt Millionen von Müttern, die ihre Kinder nur als Druckmittel für ihren Partner benutzen (Sicher wird es auch vereinzelt Väter geben, die das selbe tun, die sind aber in der Minderheit). Im Grunde ist das aber auch nebensächlich. Das wichtigste ist das Wohl des Kindes. Deshalb würde ich Dir Heike raten eine Mediatorin aufzusuchen, die mit Dir und Deinem Mann versuchen kann herauszufinden, was das beste für Euer Kind ist. Denke immer daran, egal was dieser Mann Dir angetan hat oder auch noch antun wird, Eltern bleibt ihr beide: Ein Leben lang! Ich wünsche sehr viel Kraft Nadine


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o.T.


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Ich bin absolut der Meinung, dass ein Kind Recht auf Vater und Mutter hat aber er hat das Kind einfach mitgenommen und das finde ich nicht in Ordnung. Sicher hat er EZU gehabt aber das gibt ihm noch lange nicht das Recht einfach mit dem Kind abzuhauen. Ich kann mich in Heikes Situation gut rein versetzen und finde es schrecklich, wenn man sowas durchmachen muß und nicht weiß, wann man sein Kind wieder sieht. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Soll sie jetzt dafür bestraft werden, dass sie keinen EZU genommen hat? Laut neuem Recht steht sowieso Beiden das gemeinsame Sorgerecht zu. Sorry, aber Desiree´s Beitrag hat mich tierisch aufgeregt. Würde mich mal interessieren, was sie macht, wenn ihr Mann mit dem Kind abhaut. Daniela.


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hallo habe eine frage ich möchte gerne umziehen von leipzig nach köln bin zur zeit noch sozialhilfeempfänger habe aber dann ab1.4.2001 arbeit in köln aber das sozialamt will mir den umzug nicht bezahlen habe aber auf anraten des sozialamtes meine wohnung gekündigt und weiss jetzt nicht mehr weiter denn das szialamt will mir den umzug nicht bezahlen meine frage muss das sozialamt mir den umzug bezahlen und kann ich noch witere rechtliche schritte eingehen


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