Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vater holt Kind ab und übergibt Lebensgefährtin, muss ich das dulden?

Frage: vater holt Kind ab und übergibt Lebensgefährtin, muss ich das dulden?

Kolibrii

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hallo Frau Bader, ich weiß nicht so recht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage. Ich habe mit dem Vater meines Sohnes die gemeinsame elterliche Sorgeberechtigung sind aber seit fast 4 Jahren getrennt. Da ich mit dem vater in keiner Weise Kontakt habe alles nur über seine Frau läuft( was mir ganz recht ist), kam es in der letzten Zeit dazu das mein Sohn weder pünktlich abgeholt als auch gebracht wird. Nachdem ich heute der Frau mitteilte das der vater sich an die festgelegten Zeiten zu halten hat und nicht ständig machen kann was er möchte und ich alles nach ihm richten muss. da der vater nicht berufstätig ist kann ich dieses verhalten absolut nicht nachvollziehen, als ich es seiner Frau sagte, meinte sie er hat doch Hobbys und kommt seiner Freizeit nach. dann sagte sie mir wenn er ihn abholt dann bringt er ihn nachhause also zu ihr und geht dann wieder raus. das ist doch nicht Sinn und Zweck des Umgangs zumal er sowieso nur alle zwei Wochen am Wochenende seinen vater sieht. die Frau kommt dann seinen Pflichten nach was das Kind angeht versorgen, bettfertig machen und zu bett bringen, etc. . kann ich garnichts machen muss ich das wirklich hinnehmen? leider kann man mit dem zuständigen sachbarbeiter vom Jugendamt nicht vernüftig reden und selbst nachdem das kindeswohl gefährdet war ( vater ist mit unserem Sohn unangeschnallt und ohne kindersitz durch die Stadt gefahren und dies bewusst) und ich dies mitteilte sowie das unpünktliche abholen/bringen, kam von ihn lediglich das man sich dann nochmal wegen den zeiten einigen müsste. sorry das es so lang geworden ist, ich hoffe dennoch mit meiner Frage bei ihnen richtig zu sein. Freundliche Grüße Kolibrii


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider kann man dem Vater nicht vorschreiben, wie er sein Umgangsrecht ausübt. Schade ist, wenn der unzuverlässig ist. Wenn der Weg über das Jugendamt Sie nicht weiter bringt, können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Rechtlich mache kannst Du nicht wirklich was. Das Kind ist ja aber mindestens 4, was sagt es denn selbst dazu ? Geht es gern hin ? Wenn er Hobbies hat und das Kind derweil gut betreut ist, was ja so zu sein scheint, dann heißt das ja nicht, dass es den Vater gar nicht sieht.


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