bieni31
Hallo Frau Bader! Der Geburtstermin unseres Kindes ist Anfang April. Mein Mann möchte gerne die 12 Monate Elternzeit nehmen. Nun haben wir überlegt, ob ich nach dem Mutterschutz die beiden "Vätermonate" beantragen könnte - wir es also umgekehrt machen als die meisten Eltern! Ist das überhaupt möglich? Line
Hallo, selbstverständlich ist das möglich, ansonsten würde doch ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Gleichheit) vorliegen. Liebe Grüße, NB
Andrea6
Natürlich geht das, Ihr habt aber zusammen nur 14 Monate. Dein Mann kann dann nur 10 Monate Elterngeld bekommen, da die 8 Wochen Mutterschutz automatisch Elternzeit für die Mutter bedeuten und das Mutterschutzgeld aufs Elterngeld angerechnet wird. Elternzeit dagegen können beide 3 Jahre lang nehmen (wobei dann die Frage ist, wie man das finanziert...).
SumSum076
Nein, das geht nicht, denn deine 2 Mutterschutzmonate nach der Geburt sind quasi deine 2 Partnermonate (denn Elterngeld und MuSchuGeld sowie Elternzeit und Mutterschutzzeit werden miteinander verrechnet) Du kannst also nicht noch 2 Monate nach dem MuSchu mit Elterngeld machen. Ohne Elterngeld ginge das. Dein Mann kann aber seine 12 Monate machen! Gruß Sabine
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