Mitglied inaktiv
Guten Tag Wir bekommen im März unser zweites Kind. Mein Mann hat beim AG den Antrag auf 2 Monate Elternzeit ab Geburt eingereicht. Nun erfuhr er, dass ihm dafür ca 4 Tage Urlaub für dieses Jahr aberkannt werden. Ist das richtig? Ich habe davon noch nichts gehört. Durch meine erste Schwangerschaft kam es zu einem 3 Jahre andauernden Rechtsstreit mit meiner ehemaligen AG'in. Deswegen bin ich jetzt sensibilisiert und möchte gerne wissen, ob das rechtens ist oder nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort, mfG Tigra
Hallo, in der EZ entstehen keine Urlaubsansprüche. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das regelt der § 17 BEEG: für jeden vollen kalendermonat EZ die eines der Elternteile nimmt, kann der AG den Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Hat man z. B. EZ vom 15.3-15.5. kann der AG den Urlaub nur um den Apri kürzen, weil nur der April ein VOLLER Monat EZ ist! Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe