Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe sie können mir helfen. Ich und mein Sohn haben mit meinem LG keine gemeinsame Adresse. Haben aber gem. Sorgerecht und nun möchte er 2 Vätermonate machen. Muss ich meinen Sohn ummelden oder reicht ein Zweitwohnsitz beim Papa. Oder braucht man gar nichts ändern??? Man hat mir am Teelfon shcon so einiges verschiedenes erzählt. Vielleicht hat eine oder einer von euch Erfahrungen damit??? LG Rosalin75
Hallo, Anspruch auf EZ hat nur, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt u sein Kind selbst betreut und erzieht. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?