Mitglied inaktiv
Hallo, wir erwarten im September unser 4. Kind. Mein Mann möchte direkt ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen für 2 Monate mit 30 Stunden-Wochenarbeitszeit. Mit dem Arbeitgeber ist schon alles mündlich besprochen und geklärt. Nun unsere Frage: Dem Arbeitgeber muss 7 Wochen vorher diese Elternzeit schriftlich vorgelegt werden. Was ist aber, wenn sich die Geburt des Kindes verschiebt (nach vorn oder hinten), verschiebt sich dann automatisch der Beginn und das Ende seiner Elternzeit? MfG, K.K.
Hallo, dazu sagt der Gesetzgeber in der Tat nichts. Also: Antrag für voraussichtlichen Et stellen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Der Gesetzgeber äußert sich dazu nicht :-) Aber kann man das nicht mit dem AG absprechen? Viele Grüße Désirée
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