smil.y
Der ET ist der 16.07. Mein MAnn möchte nach der Geburt unseres Babys 2 Monate zuhause bleiben. Er möchte zur Geburt Urlaub nehmen und dann die Monat Kalendermonate August und Mai EZ nehmen. Mit dieser Lösung wäre der AG einverstanden. Jetzt haben wir gelesen, dass die Monate immer nach Lebensmonaten des Kindes gerechnet werden müssen, ansonsten ist mit hohen Abzügen beim Elterngeld zu rechnen. Stimmt das? DAs wäre für den Ag viel schlechter zu planen, da er dann die EZ schon vor der Geburt beantragen müsste. Wo findet man genaue Hinweise zur Berechnung? MFG smil.y
Hallo, ja, das habe ich auch schon gelesen. Rechnen Sie doch mal bei www. bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
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