Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mein AG verlangt bis November diesen Jahres die komplette Urlausplanung für das nächste Jahr. Dagegen ist ja im Prinzip nichts einzuwenden, jedoch bekomme ich vorgeschrieben bis wann ich wieviel Urlaustage zu nehmen habe (20% bis Mai, 70 % bis August und die restl. 10 % bis Jahresende). Bei Nichteinhaltung ist mit Streichung des Urlaubs zu rechnen. Ist das "rechtens"? Danke! Anja
Liebe Anja, nein. Sie dürfen Urlaub beantragen wann es Ihnen passt, der AG darf den Antrag nur aus wichtigen betriebsbedingten Gründen ablehnen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?