senika
Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage: Ich hab ein Jahresvertrag der jatzt zum 14.11.2013 ausgelaufen ist..Bin aber schwanger und seid 24.05.2013 im Beschäftigungsverbot. Meine Frage jetzt, steht mir den trotzdem jeden Monat auch im Beschäftigungsverbot 2 Urlaubstage zu? Leider steht nichts auf meiner Abrechnung, und da ich am 06.12.2013 mein errechneten Geburtstermin habe, habe ich mein Arbeitsgeber angeschrieben, mir meine Urlaubstage auszubezahlen, da der Vertrag sowieso ausgelaufen ist. Doch leider keine Antwort und ich hab sehr schlechtes Verhältnis zum Arbeitsgeber.. Können Sie mir bitte vielleicht helfen, den wenn mir wirklich Urlaubstage zustehen könnte ich zum Anwalt gehen, so wären es unnötige Kosten. Vielen Dank und Liebe Grüße Senika
Hallo, grds ja. Wenn der Urlaub aber schon beantragt u genehmigt war, als Sie ins BV gegangen sind, gilt er als genommen Liebe Grüsse, NB
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Liebe Frau Bader, ich befinde mich im Beschäftigungsverbot. Stimmt es, dass die Urlaubstage, die ich bis zur Entbindung in der Urlaubsjahresplanung angegeben habe, trotz Beschäftigungsverbot nehmen muss/ bzw. als genommen gelten? Ursprünglich, dachte ich, dass der Urlaub nicht verfällt, da ich ja arbeitsunfähig bin, doch mein Arbeitgeber vertrit ...
Liebe Frau Bader, ich bin in der 20. SSW schwanger und habe aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot 10 wöchiges durch meinen Gynäkologen erhalten. Vorher war ich 3 Wochen krankgeschrieben. Es handelte sich dabei um ein medizinisch notwendiges, individuelles Beschäftigungsverbot. Kein generelles, da mein Arbeitgeber sicher stellen ka ...
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