Mitglied inaktiv
Hallo, habe im letzten Jahr mein Urlaub beantragt den ich in meiner Elternzeit nicht genommen habe. Habe ihn auch genehmigt bekommen aber den Bescheid erst ende Dezember erhalten das ich ihn bekomme. Nun wurde mir gesagt das der Urlaub mir nicht mehr zustände da ein neues Jahr begonnen hat. Jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist da es sich ja um den Urlaub vor der Elternzeit handelt.? NicoleundLara
Hallo, den Urlaub von vor der EZ kann man im ersten und zweiten Jahr der beendigung der EZ nehmen. Bsp.: EZ endet 2009. Man kann den Urlaub 2009 + 2010 nehmen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?