Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsrest

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsrest

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Hallo, habe im letzten Jahr mein Urlaub beantragt den ich in meiner Elternzeit nicht genommen habe. Habe ihn auch genehmigt bekommen aber den Bescheid erst ende Dezember erhalten das ich ihn bekomme. Nun wurde mir gesagt das der Urlaub mir nicht mehr zustände da ein neues Jahr begonnen hat. Jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist da es sich ja um den Urlaub vor der Elternzeit handelt.? NicoleundLara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Urlaub von vor der EZ kann man im ersten und zweiten Jahr der beendigung der EZ nehmen. Bsp.: EZ endet 2009. Man kann den Urlaub 2009 + 2010 nehmen. Liebe Grüsse, NB


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