Jani1307
Hallo Frau Bader, ich fasse mich kurz: Gegen den KV wird gerade ermittelt (Jugendamt), ob er das Kindswohl gefährdet. Momentan haben wir ein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht alle 14 Tage und 1/2 Ferien. Morgen wird das Jugendamt entscheiden, ob der Umgang vorerst auszusetzen ist und mein Sohn vorerst nicht mehr wechselt. Zur Frage: Ich habe vor Monaten meine Hochzeitsreise geplant und gebucht. Mein Sohn wäre da eigentlich bei seinem Vater. Umbuchen wäre kein Problem. Dann nehmen wir ihn mit und er hätte in der schwierigen Zeit ein bisschen Ablenkung. Das würde ohm sicher gut tun. Aufenthaltsbestimmungsrecht haben momentan mein Ex und ich. Unter welchen Voraussetzungen darf ich meinen Sohn mitnehmen? Wenn meinem Ex der Umgang verweigert wird, wird er bestimmt nicht zustimmen. Kann das Jugendamt in so einer Situation auch Einfluss nehmen? Es ist ja eine besondere Situation, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Die Reise startet bereits am 20.4. und ich habe Sorge, dass ein Eilantrag so schnell nicht funktioniert. Besten Dank
Hallo, Sie fahren mit dem Kind, Sie brauchen dazu nicht seine Zustimmung, wenn es jetzt nicht irgendwo hingeht, wo eine Kindwohlgefährdung vorliegt. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Wenn ihr nichz in ein Risikogebiet reist, musst du gar keine Zustimmung haben.
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