Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubskürzung

Frage: Urlaubskürzung

beanieb

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Sehr geehrte Frau Bader, wie wird denn der Urlaub richtig gekürzt? ET vorraussichtlich 09.12.2017. Mutterschutz ab 28.10.2017. Urlaubsanspruch für das laufende Jahr 25 Tag. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben urlaubsansprüche bis einschliesslich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet Liebe Grüsse NB


luvi

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Hallo, Was willst denn kürzen? Für 2017 hast du den vollen Anspruch, und für Januar und Februar bekommst du noch 2/12 des Jahresurlaubs. Wenn dein Mutterschutz z.B. wegen Frühgeburt deutlich länger dauert, gibt es entsprechend mehr Urlaub. LG luvi


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