Mitglied inaktiv
Ich arbeite Teilzeit in einer Anwaltskanzlei und unter Berücksichtigung der 6-Wochen-Frist beginnt mein Mutterschutz am 25.03.2005. Welcher Zeitraum wird für die Berechnung des gesamten Urlaubsanspruches 2005 denn noch mitberechnet ? Habe ich nur Urlaubsanspruch bis zur Entbindung oder werden die 8 Wochen nach der Entbindung auch noch dazu gezählt ? Dann wäre das nämlich Anfang Juli und ich hätte dann doch noch Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub oder ? Meine Chefs sind sich da irgendwie gar nicht einig ! Ich arbeite seit 2003 wieder dort in Teilzeit und mein erstes Kind wurde im August 2002 geboren, nur falls das wichtig ist für Ihre Antwort. Danke für Ihre Hilfe
Hallo, man hat Abnspruch bis zum Monatsende des Monats. in dem der Mutterschutz endet. Wegen der TZ haben Sie aber nur Anspruch auf Teilurlaub. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Martina, hörst Du nach der Geburt mit der Teilzeitarbeit auf gilt § 17BErzGG (im umgekehrten Sinne). Das werden die Herren Rechtsanwälte ja wohl noch hinkreigen, oder? Oder Du arbeitest danach "ganz normal" weiter, dann hast Du vollen Jahresurlaubsanspruch. Für die MuSchu-Frist wird Dir kein Urlaub gegengerechnet. Viele Grüße Désirée
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