Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsberechnung

Mitglied inaktiv

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Leider kann ich in der Suchfunktion diese Frage nicht finden, also stelle ich sie persönlich. Wie berechne ich den mir zustehenden Urlaubsanspruch ? Ich bin am 20.März 2001 ausgezählt. Wird nun der Urlaub für 2001 nur bis zum errechneten Entbindungstermin berechnet oder bis Ende der Zahlung des Mutterschaftsgeldes ? Arbeite in einem kleinen Betrieb und keiner weiß darüber Bescheid. Vielen Dank Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Martina, der Urlaub wird einschließlich der gesamten Mutterschutzfrist nach der Geburt berechnet. Wenn Ihr Chef das nicht glaubt: Es gibt eine Broschüre, da steht auch das Gesetz drin, zu bestellen bei www.bmfsfj.de Gruß NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, somit würde sich ja für mich folgende Berechnung ergeben: Urlaubsanspruch p.J. = 25 Tage vorauss. ET = 25.04.01 - Zwillinge !!! Ende Mutterschutz (12 Wochen nach Geburt)= 18.07.01 = 25:12x7 Monate = 15 Tage Anspruch Ist es richtig, daß ich den Juli voll einbeziehe? Ist die Berechnung überhaupt so. i.O.? Vielen Dank und liebe Grüße, Pedi


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