Mitglied inaktiv
Leider kann ich in der Suchfunktion diese Frage nicht finden, also stelle ich sie persönlich. Wie berechne ich den mir zustehenden Urlaubsanspruch ? Ich bin am 20.März 2001 ausgezählt. Wird nun der Urlaub für 2001 nur bis zum errechneten Entbindungstermin berechnet oder bis Ende der Zahlung des Mutterschaftsgeldes ? Arbeite in einem kleinen Betrieb und keiner weiß darüber Bescheid. Vielen Dank Martina
Liebe Martina, der Urlaub wird einschließlich der gesamten Mutterschutzfrist nach der Geburt berechnet. Wenn Ihr Chef das nicht glaubt: Es gibt eine Broschüre, da steht auch das Gesetz drin, zu bestellen bei www.bmfsfj.de Gruß NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, somit würde sich ja für mich folgende Berechnung ergeben: Urlaubsanspruch p.J. = 25 Tage vorauss. ET = 25.04.01 - Zwillinge !!! Ende Mutterschutz (12 Wochen nach Geburt)= 18.07.01 = 25:12x7 Monate = 15 Tage Anspruch Ist es richtig, daß ich den Juli voll einbeziehe? Ist die Berechnung überhaupt so. i.O.? Vielen Dank und liebe Grüße, Pedi