Jole3
Hallo Frau Bader, bereits zum Januar 2016 bin ich aus der Elternzeit zurück gekommen. In den Mutterschutz war ich damals 6 Wochen vor dem berechneten ET zum 28.01.2015 gegangen. Einige Wochen nach meiner Rückkehr aus Elternzeit stellte ich fest, dass mir der gesamte Urlaubsanspruch für 2015 noch zur Verfügung stand. Nun war ich unsicher, ob mir dieser Urlaub tatsächlich zusteht und hatte sicherheitshalber nicht alles sondern nur den Anteil, der mir ohne die Elternzeit zugestanden hat, verplant und genutzt. Bei der Personalverwaltung habe ich mich nicht getraut, nachzufragen aus Angst, dass ich "schlafende Hunde wecke". Daher also meine Frage: War der Urlaubsanspruch für das Jahr 2015 trotz Elternzeit von Mitte Mai an richtig, wie er mir zusammen mit dem Anspruch für 2016 zur Planung zur Verfügung gestellt worden war? (Ich hatte dadurch quasi den doppelten Urlaub für das Jahr 2016.) Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort. Jole
Hallo, ich an Ihrer Stelle hätte den Urlaub auch nicht genommen, dies könnte Probleme mit sich bringen. Liebe Grüße NB
Lina_100
Für volle Elterzeitmonate besteht kein Anspruch. Wenn z.B der Mutterschutz am 29.03. endete erhält man für Januar - März vollen Urlaub.
Jole3
Danke für die Antwort. Weil ich eben von dieser Rechtslage ausgegangen bin, habe ich auch den "nicht rechtmäßigen" Urlaub nicht genommen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Trotzdem ist für mich interessant, ob der mir vom Arbeitgeber eingeräumte Urlaub genommen werden dürfte oder nicht.
Lina_100
Das könnte, wenn es dem AG auffällt schnell als Betrug durch Unterlassen gewertet werden. Letztlich ist es nichts anderes als fehlerhaft zu hohe Gehaltszahlungen nicht anzusprechen.
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