Mitglied inaktiv
Nachdem ich bis zum 1.Geburtstag meines Sohnes Elterngeld erhalten habe, bin ich bis zur Beendigung der Elternzeit und Wiederaufname meiner beruflichen Tätigkeit (noch weitere 6 Monate) ohne Einkommen. Mein Partner (nicht verheiratet) verdient als Leiharbeiter nur gering. Wir haben eine weitere Tochter. Besteht die Möglichkeit bei der Arge aufgrund des geringen Familieneinkommens eine Unterstützung zu beantragen ? Welchen Sparerfreibetrag dürfen wir als Familie oder pro Person haben ?
Hallo, da gibt es verschiedne Möglichkeiten, am besten wenden Sie sich an den Sachbearbeiter Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV