Mitglied inaktiv
Nachdem ich bis zum 1.Geburtstag meines Sohnes Elterngeld erhalten habe, bin ich bis zur Beendigung der Elternzeit und Wiederaufname meiner beruflichen Tätigkeit (noch weitere 6 Monate) ohne Einkommen. Mein Partner (nicht verheiratet) verdient als Leiharbeiter nur gering. Wir haben eine weitere Tochter. Besteht die Möglichkeit bei der Arge aufgrund des geringen Familieneinkommens eine Unterstützung zu beantragen ? Welchen Sparerfreibetrag dürfen wir als Familie oder pro Person haben ?
Hallo, da gibt es verschiedne Möglichkeiten, am besten wenden Sie sich an den Sachbearbeiter Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt