Ottifant77
Hallo Frau Bader, unter welchen Umständen kann ich eine Unterlassungsklage gegen unsere Nachbarin erwirken. Diese schreit und pöbelt, sobald unsere Kinder im Garten "Geräusche" machen, so dass man sich darin nicht mehr wohl fühlen kann. Und das obwohl wir den Garten gar nicht so häufig nutzen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ob das was bringt, wage ich zu bezweifeln. Sind Sie Mieter? Dann mindern. Ansonsten bei jeder Beleidigung Anzeige erstatten - auf die Dauer wird das alles nichts bringen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also mal aus Erfahrung - Nachbarschaftsklagen bringen in der Regel gar nichts. Ein Punkt wird vom Gericht entschieden und der nächste kommt sofort nach. Das ist ein "Fass ohne Boden" zumal man die Gerichtskosten erstmal vorstrecken muss und nicht sicher wieder bekommt. Würde daher ganz dringend raten, irgendwie den Streit vernünftig beizulegen. In vielen Bundesländern ist bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowieso erstmal ein Termin bei einer Gütestelle vorgeschrieben, bevor man überhaupt klagen kann. Diesen würde ich als aller erstes versuchen.
Ottifant77
Ich bin die letzte, die sich nicht gütlich einigen würde. Aber bei einer arbeitslosen Alkoholikerin, die schon erfolgreich die ein oder andere Familie zum Umzug bewegt hat, dürfte das nichts bringen. Wir haben schon unser Trampolin verstellt und beachten Ruhezeiten etc. Dies bringt alles nichts. Ich würde es eher als "Warnschuss" sehen, dass wir uns das nicht gefallen lassen.
Sternenschnuppe
Sie ist alkoholkrank und hat kein Einkommen. Was kümmert sie da eine Klage. Die ihr finanzieren müsst ! Ist sie Mieterin, dann wende Dich an den Vermieter von ihr. Seid ihr auch Mieter, dann drohe eine Mietmnderung an. Ansonsten ganz ganz genau Protokoll führen, mit Ansage filmen. Wenn es die Lebensqualität so arg einschränkt würde ich umziehen. Was bringt es im Recht zu sein, wenn man Psychoterror erleiden muss ?
Ottifant77
Mal sehen, was Frau Bader sagt. Umziehen geht so schnell nicht.
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