Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir waren kürzlich mit unserem Sohn im KH zur Überwachung wegen eine Gehirnerschütterung. Aufgrund des Lärms haben wir das KH allerdings am späten Abend wieder verlassen. Eine Schwester sagte uns dann beim Gehen, falls in der nacht Komplikationen auftreten würden, bräuchten wir gar nicht zu kommen, da man uns dort nicht aufnehmen, sondern in die nächste Kinderklinik ( 40 km entfernt) schicken würde. Ist das Rechtens oder unterlassene Hilfeleistung? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß Diana
Liebe Jana, schön, dass nichts weiteres passiert ist. Insgesamt denke ich, es ist eine Einzelfallfrage. Wie groß die Gefahr ist und ob es zumutbar ist. Vielleicht kann Ihnen dazu einer der Ärzte im Forum mehr sagen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Verdienen Sie Ihrer Mutter Anerkennung für eine glückliche und gesunde Familie
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa