Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsvorschussfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhaltsvorschussfrage

MamaFranzi85

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Mein Exfreund und Papa meines Kindes ist Ende Dezember endgültig ausgezogen. Er hat mir alle Elektrogeräte etc. da gelassen die er bezahlt hatte damals und so ist unser Verhältnis inzwischen auch ganz okay. Ich komm als Vollzeitarbeitende Mama soweit gut klar mit dem Geld was ich habe und bräuchte den UVG nicht unbedingt. Und da er mir ja alle Möbel im Wert von über 3000 Euro etc. überlässt hatten wir ausgemacht dass ich den erstmal nicht beantragen würde. Jetzt ist nur meine Frage, ich will natürlich keine komplette Verzichtserklärung unterschreiben (falls das überhaupt ginge) weil ich nur nen befristeten Arbeitsvertrag hab und ja nicht weis was beruflich passiert. Kann ich das einfach momentan gut sein lassen und dann einfach eventuell zu einem späteren Zeitpunkt beantragen? Meine Tochter ist 4 und so weit ich weis bekommt man UVG ja maximal 6 Jahre bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, kann man später noch beantragfen. Ein Unterhaltsverzicht bzgl. des Kindesunterhaltes ist unwirksam weil sittenwidrig Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallöchen, klar kannst Du es später beantragen aber wie Du schon geschrieben hast maximal 6Jahre bis zum 12 Lebensjahr...Aber verzichten würde ich dennoch nicht darauf,ist ja immerhin fürs Kind und wenn Du das Geld nur aufs Sparbuch bringst. LG


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