Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsvorschuss!

Frage: Unterhaltsvorschuss!

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Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe seit 2Jahren von meinem Ehemann und Erzeuger meiner 3Kinder getrennt, er zahlt keinen Unterhalt an mich! Demnach beziehe ich den Unterhalt der Kinder von der Unterhaltsvorschusskasse und für mich ALGII! Jetzt möchte ich gerne mit meinem neuen Lebensgefährten zusammen ziehen und war bisher der Meinung das mein Lebensgefährte in dem Falle nur für mich aufkommen muß und ich den Unterhalt der Kinder weiter von der Unterhaltsvorschusskasse bekomme, habe jetz aber gelesen das im Falle einer neuen Lebensgemeinschaft man keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss besteht!!!!!!! Es kann doch nicht sein das ein Mann der genetisch nichts mit den Kids zu tun hat, für dessen Unterhaltung aufkommen muß oder wie sieht das ganze von der Rechtlichen Seite aus?????? Vielen l8ieben Dank schon mal im Vorraus für die Beantwortung der Frage! LG Pämi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Voraussetzung ist, dass Sie alleinerziehend sind. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn Sie unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt. Liebe Grüsse, NB


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Dir steht auch Unterhaltsvorschuss zu, wenn du mit deinem Partner zusammenziehst, außer es ist der Vater des Kindes oder ihr heiratet.


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Nein mein Lebensgefährte ist nicht der Vater der Kinder! Aber warum muß mein Lebensgefährte für Kinder aufkommen, die er kann nicht gezeugt hat??????????????????????? LG Pämi


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Unterhaltsvorschuss bekommst du für die Kinder weiterhin, außer du heiratest deinen Partner, dann entfällt der Unterhaltsvorschuss.


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Ja aber warum???? Dann wird ja ein wildfremder dazu gezwungen den Unterhalt für Kinder zu bezahlen die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihm stehen! versteh ich grad nicht wirklich *dumm.guck*


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zahlt und ich indirekt und manchmal direkt für den Unterhalt aufkomme. Vor allem, wenn sie hier sind. Mal von der anderen Seite gesehen. Sonst wurde Deine Frage ausreichend beantwortet. lg, sandra


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Tja, wenn er sich Dir SOWEIT verpflichtet fühlt, daß er Dich heiratet, dann gelten engere regeln an gegenseitigen Unterhalt, als wenn ihr "nur so" zusammenlebt. In der Ehe geht der Gesetzgeber davon aus, daß man eben füreinander (und dazu gehören dann auch die Kinder des Ehegatten) sorgt. Zumal dann, wenn man staatliche Lleistungen in Anspruch nimmt. So einfach ist das... Viele Grüße Désirée


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Ehe muss er das nicht. Danach muss eigentlich weiter der Kindsvater aufkommen. Dies kann er augenscheinlich nicht. Der Staat tritt nur als Notfall ein. Wenn ein neuer Mann da ist, liegt eben kein Notfall mehr vor. Der "Neue" kann den Betrag von dem KV zurückfordern. Liebe Grüsse, NB


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