Maja31
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder für die ich Unterhaltsvorschuss bekomme. Es ist in Planung mit meinem neuen Partner zusammen zu ziehen. Besteht dann weiterhin der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Und wie sieht es aus wenn ich mit ihm ein Kind bekomme, bleibt der Unterhaltsvorschuss für meine beiden Kinder bestehen? Wie sieht das in der Elternzeit aus? Mein großer Sohn ist 15 Jahre alt und da erhält man den UV ja nur wenn man Erwerbstätig ist. Bekomme ich den UV für den großen dann auch während des Elterngeldbezuges? Mit freundlichen Grüßen Maja
Hallo, solange Sie nicht heiraten läuft der UHV weiter. Liebe Grüße NB
Romys-mama
Hey, beim Unterhalt war ich in der gleichen Situation. Der UV wird trotzdem gezahlt. Sobald ihr heiratet erhältst du keinen UV mehr... Liebe Grüße Liebe Grüße
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