Mitglied inaktiv
Ab wann hat man die Forderung geltend gemacht? Wenn ich ihn per Anwalt nachweislich (Einschreiben, Gerichtsvollzieherzustellung) dazu aufgefordert habe? Oder wenn ich ein Anwalt ihm per Post ein Schreiben zukommen lässt und ich ihm das Schreiben nochmals persönlich als Kopie in die Hand gebe? Oder wenn ich ihn persönlich darauf aufmerksam mache, dass er Unterhalt zu zahlen hat? Oder sogar erst, wenn es eine pfändbare Urkunde gibt?
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Gruß, NB
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