Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir zu folgendem Sachverhalt ihre Meinung oder einen Hinweis sagen: Wenn man bei der Scheidung eine Vereibarung trifft, nach der der unterhaltspflichtige Teil für das Kind den Betrag laut Düsseldorfer Tabelle plus Betrag x bis Ende der ersten Ausbildung zahlt und der andere Elternteil auf Unterhalt verzichtet - alles notariell beurkundet - gibt es dann irgendwelche Ausnahmen, die diesen Unterhaltsverzicht zunichte machen können? Ich denke da z.B. an Fälle, in denen der sonst unterhaltsberechtigte Elternteil durch die Betreuung des Kindes (z.B. bei schweren Unfallfolgen oder schwerer Krankheit...) an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist oder dieser selbst schwer erkrankt und nicht arbeiten kann... Vielen Dank im Voraus - Heike
Hallo, ja, wenn in diesem Fall der Staat mit finanzieller Hilfe einspringen muss, kann die Vereinbarung unwirksam sein! Liebe Grüsse, NB
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