Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und möchten nun im Rahmen einer nachträglichen Gütertrennung eine Vereibarung auch bezüglich des Unterhalts für unsere 3 jährige Tochter treffen. Da er sich gerade selbständig gemacht hat, "verdient" er natürlich laut seinem Anwalt nicht genug, um mir auch Unterhalt zahlen zu müssen...zur Zeit zahlt er den Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle für unsere Kleine. Nun hat er zunächst angeboten, ihr bis zum 27. Lebensjahr Düsseldorfer Tabelle plus 200 Euro zu zahlen - jetzt beruft er sich aber auf die gesetzlichen Vorgaben und will das schriftlich nur bis Ende der ersten Ausbildung festlegen lassen...Gibt es noch andere "gängige" Modelle? Legt man das eher nach Alter fest? Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Heike
Hallo, üblicherweise zahlt man (je nach Wohnort) nach der einschlägigen Tabelle, steigert also im Alter. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz