Mitglied inaktiv
Guten Tag! Können Sie mir kurz erklären, wie die Titulierung von Kindesunterhalt abläuft? Mein LG ist seiner Tochter (7) Unterhaltspflichtig, war aber bis dato arbeitslos. Jetzt hat er Arbeit (Zeitarbeit, Mindestlohn) und wurde seitens des JA angeschrieben per sofort Unterhalt zu zahlen- soweit ja ok. Die Berechnungsgrundlage ist mir leider absolut unverständlich. Er verdient im Schnitt 700- 750 € netto im Monat. Das JA verlangt Unterhaltszahlungen von 164€/Monat. Auf Nachfrage wurde erklärt, der Unterhalt sei auch schon so tituliert (?). Demnach muss er nun seinen PKW abmelden (weil er diesen mit den Unterhaltszahlungen nicht mehr halten kann, da nach Abzug von Miete und Unterhalt sein Konto auf 0 wäre). Versicherungen, Lebenshaltung, Kleidung etc zahle ich, daher trägt er die Miete voll (400€/Monat).Lediglich die Unterhaltung seines PKW müsste er selbst tragen. Daher nun die Frage, wie sich der Unterhalt genau berechnet und was tun, wenn der Titel definitiv zu hoch angesetzt ist? In seinem Arbeitsvertrag ist klar geregelt, daß mit einer Lohnpfändung das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Das JA jedoch "droht" jetzt schon mit der Lohnpfändung. Wie kann mein LG nun vorgehen ohne komplett finanziell ruiniert zu sein? Wir leben so sparsam als möglich, ich unterstütze ihn sowieso schon wo es nur geht... aber ich möchte einfach nicht noch mehr Überstunden machen müssen, ohne selbst ein wenig davon zu profitieren. Vielen Dank für die Beantwortung der Frage bzw eine kleine Hilfestellung Ihrerseits! SANDRA
Hallo, man kann einen Titel durch Urteil bekommen oder er kann anerkennen. Wenn der Titel zu hoch/ zu niedrig ist kann man dagegen mit neuer Klage auf Abänderung vorgehen. Wenn man zusammenlebt braucht man eigentlich keinen Titel. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also mein LG muss auch für seine Kinder aus der Ehe Unterhalt zahlen. Wir leben in Sachsen und laut Gesetz hat er hier einen Selbstbehalt von 750,00 Euro wenn er arbeitet und 650,00 Euro wenn er arbeitslos ist. Allerdings sind da Wohnkosten von ca 300 Euro berücksichtigt, wenn er die in der Höhe nicht nachweisen kann verringert sich der Selbsbehalt um diese Differenz. Dabei wird allerdings nicht berücksichtigt wer die Miete von euch beiden zahlt. Eure Wohnkosten werden einfach durch 2 geteielt. So ist es in Sachsen, ob das in allen Bundesländern so ist mag ich bezweifeln. Einfach nen Beratungsschein auf dem Amtsgericht holen und von nem Anwalt beraten lassen. Kostet euch dann max. 10,00 Euro. Denn sein Verdienst ist ja nicht so toll, da bekommt er bestimmt einen Beratungsschein. Ich hoffe ich konnte helfen, aber die Antwort von Frau Bader ist bestimmt aufschlußreicher. LG
Mitglied inaktiv
Danke erstmal :o) Also laut JA liegt sein Selbstbehalt aufgrund der Titulierung bei 700-730€. Supi, soviel verdient er im Schnitt *lol* Miete durch zwei ergibt inkl NK für jeden 290 €... also wird sich das nicht unbedingt auf die Berechnung auswirken...
Mitglied inaktiv
Hallo ! Also DEin Lebensgefährte muß das was tituliert wurde bezahlen egal wieviel ihm dann selber übrigbleibt -jedenfalls im Moment ! Wenn er Vollzeit arbeitet hat er einen Selbstbehalt von : Neue Bundesländer =775 Euro Alte Bundesländer = 840 Euro Bei den neuen Bundesländern sind 335 Euro für die Miete drinn bei den alten 360 ! Da Ihr zusammenlebt muß Dein Anteil der Miete abgezogen werden ! Neue =775 -167,5=607,5 Euro Selbstbehalt Alte =840 -180 = 660 Euro Selbstbehalt Bei der Lohnberechnung muß auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf den Monat umgerechnet werden. Dann darf er 5% für berufbedingte Aufwendungen abziehen ! Von dem was dann übrigbleibt muß er dann den entsprechneden Selbstbehalt abziehen und was dann übrigbleibt muß er als Unterhalt zahlen ! Wenn das mehr ist als bisher im Titel steht muß er eine Abänderungsklage einreichen und einen niedriegeren Titel erwirken ! Auf alle Fälle muß er solange der alte Titel besteht auch den Unterhalt aus dem alten Titel bezahlen denn das was da drinn steht ist pfändbar ! LG Karina
Mitglied inaktiv
Schön :o( Dann wurde der Titel ja so erwirkt, daß er noch nicht mal den genannten Selbstbehalt "behält" Daher hätte es mich ja interessiert WIE ein Titel erwirkt wird etc- also das genaue Vorgehen... Denn bis vor 3 Monaten war mein LG arbeitslos, erhielt Arbeitslosenhilfe in Höhe von 530€/Monat! Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kriegt er nicht, erst wenn er durchgehend 2 Jahre bei der Firma ist- und die haben ihn ja in den drei Monaten schon zweimal gekündigt wegen der schlechten Auftragslage. Tolle Aussichten! Ich dachte wirklich, er kommt mal wieder auf die Beine, aber da hab ich wohl falsch gedacht... Wie ist es eigentlich, wenn er und seine Ex sich untereinander einig wären und der Unterhalt dann geringer wäre? Könnte das JA da was machen? Der Kontakt zwischen der Ex und uns ist -ungelogen- sehr gut, wir treffen uns ja regelmässig und ich denke, wir würden schon eine Lösung finden... Oh Mensch.. bisher ist die Kleine jedes Jahr noch von mir (!) eingekleidet worden- ich habs echt gern gemacht... aber ich pack es einfach nicht mehr :o(
Mitglied inaktiv
Hallo, er kann von seiner Exfrau einen durch das Jugendamt ausgestellten Zwangsvollstreckungsverzicht unterschreiben lassen. Dann kann sie den fehlenden Untrhalt zum Titel nicht mehr rechtlich einkjlagen oder er muss wirklich aufs Gericht und eine Titeländerung beantragen, mein LG musste aber noch nie auf biegen und brechen den kompletten Titeluntrhalt zahlen, immer nur soviel wie es überm Selbstbehalt war. Und wenn ihr ein so gutes Verhältniss zueinander habt dann geht gemeinsam zum Jugendamt und alles löst sich in Wohlgefallen auf. LG
Mitglied inaktiv
Hallo ! Bestand der Titel evtl schon vor der Arbeitslosigkeit ? Wenn er so ein gutes Verhältnis zur Ex hat sollte er gemeinsam mit ihr ne Lösung suchen und den Unterhalt dann neu titulieren lassen und zwar schnell ! @Mailaddy Ein vorhandener Titel muß bezahlt werden ! Du hast schon Recht er muß nur bis zum Selbstbehalt runter zahlen ABER der Rest fällt an Schulden an ! Wenn er also sagen wir 500 Euro zahlen müßte laut Titel und zahlt nur 300 fallen Monat für Monat 200 Euro an Schulden an und die können 30 Jahre eingeklagt werden ! Also wenn ein Titel nicht bezahlt werden kann ist es für den Unterhaltspflichtigen immer besser den Titel ändern zu lassen ! LG Karina
Mitglied inaktiv
Ich weiss nicht, seit wann der Titel besteht! Bzw bis zur Nachfrage nach der jetzigen Zahlungsaufforderung wusste selbst ER es nicht... ich hab in seinen Unterlagen auch nichts dergleichen gefunden. Lediglich eine Auflistung wieviel Unterhaltsvorschuss bis dato gezahlt wurde und die Aufforderung die Bewerbungsnachweise sowie die Einnahmen einzureichen, was er auch getan hat. Vielen Dank euch beiden nochmal. Wir sind nachher eh bei seiner Ex- mal schauen, was die meint...
Mitglied inaktiv
Also wenn beide Parteien beim Jugendamt einen Zwangsvollstreckungsverzicht unterschreiben fallen keine Schulden an auch ohne eine Titelabänderung. Ich selbst mache das jetzt schon seit fast 6 Jahren mit. Der Kingdvater ist lediglich dazu verpflichtet jeden Mehrverdienst sofort zu melden und den Unterhalt demnach wieder anzupassen. Der Haken an der Sache ist , die Mutter muss den Zwangsvollstreckungsverzicht nicht unterschreiben, aber wenn Ihr ein gutes Verhältniss habt dürfte das kein Problem sein. LG
Mitglied inaktiv
Muss auch noch mal meinen Senf dazugeben: Wenn der Unterhalt über dem Selbstbehalt nicht ausreicht (Mangelfall), laufen Unterhaltsschulden auf. Wir haben selbst mal auf Herabsetzung des Unterhaltes gegen einen bestehenden Titel geklagt, weil der Selbstbehalt um ca. 50 € unterschritten wurde. Das Gericht forderte die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung wegen Geringfügigkeit, obwohl der Job Vollzeit und mit unbezahlten Überstunden läuft (Kindesunterhalt geht vor alles andere) oder die Suche nach einem besser bezahlten Job, ha, ha!!!!Selbst mit einem Verbot eines Nebenjobs vom Arbeitgeber konnten wir dieser Aufforderung nicht kontern . Leider blieb uns nur die Möglichkeit, die Klage zurückzuziehen und wir müssen nun mit diesem Zustand leben.....(kein Kontakt zur Kindesmutter und Kind- Unfall oder untergeschoben???- nicht mal da können wir sicher sein, entsprechend schwer ist die Last zu tragen). Fazit: Versucht euch also wirklich gütlich zu einigen, die zahlenden Väter sind immer im A.... viele Grüße, buhzi, selbst Mutter von zwei Kindern
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