Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde Sie gerne um Ihre fachliche Meinung zu meinem Fall bitten! Ich bin seit April 2010 vom Vater meiner Tochter getrennt. Seit 17.07.2010 sind wir auch räumlich getrennt. Anfangs liefen unsere internen Regelungen was den Unterhalt angeht gut, leider ist dies nun nicht mehr der Fall! Wir sind beide selbstständig und privat versichert, unsere Tochter ebenfalls. Er zahlt die private Krankenversicherung. Bisher hat er mir das komplette Kindergeld überwiesen und 150€ Unterhalt. Er hohlt Sie an 2 Abenden die Woche um 18:30h ab, wobei Sie seit der Einschulung um 20h ins Bett gehen soll. Am Wochenende wechseln wir den Freitag und den Samstag ab. Das bedeutet, in einer Woche ist Sie von Freitag 18:30h bis Samstag (mittlerweile) 17:30h bei Ihm und dann bis Montag abend bei mir. In der anderen Woche ist Sie dann von Samstag 17:30h - Sonntag 17:30h bei Ihm! Das sind die verteilungen der Aufenthaltszeiten. Ich hohle Sie bis auf Mittwochs (da arbeite ich bis zu 12std.) und teilweise (2mal pro Monat höchstens) Dienstags, jeden Tag von der Schule (bisher vom Kiga). An meinen Arbeitstagen hohlt im Normalfall meine Mutter Sie ab und versorgt Sie bis einer von uns Sie abhohlt oder im Notfall schläft Sie auch mal bei meinen Eltern. Im letzten Jahr, wie auch diesen Sommer war Ihr Vater jeweils 1 Woche alleine (mit seinem Vater) im Urlaub, in den er seine Tochter nicht mitgenommen hat. Ich war in den letzten Jahren immer MIT Ihr im Urlaub. Ende August hat er mir per email mitgeteilt, dass er mir nur noch die Hälfte des Kindergeldes überweist, sprich 92€ und die Krankenversicherung weiter zahlt. Mit dieser Regelung bin ich nicht einverstanden, da ich einen Lebensunterhalt zu bestreiten habe und nicht Vollzeit arbeiten kann, um meine Tochter nicht komplett von meinen Eltern erziehen zu lassen. Ich habe mehrfach um ein Gespräch gebeten, was immer wieder mit "jaja, wir finden schon einen Termin" abgetan wird! Allerdings ist nun der 2. Monat, in dem ich auf den Unterhalt verzichten soll? Er meinte, wir würden uns die anfallenden Kosten teilen, was bedeuten soll, wir rechnen jeden Euro ab? Damit habe ich leider schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ich bin mittlerweile soweit, mich ans Jugendamt zu wenden. Vielleicht können Sie mir vorab helfen?? Ich würde mich sehr über Ihre fachliche Unterstützung freuen. Vielen Dank im vorraus!
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Mit welchem Recht bekommt er denn das Kindergeld und wie teuer ist die Krankenversicherung des Kindes ? Das Kind lebt bei Dir und daher steht Dir das volle Kindergeld zu PLUS Unterhalt. Er kannvom Regelsatz die Hälfte des Kindergeldes abziehen, aber dies ist in der Düsseldorfer Tabelle meines Wissens schon geschehen. Bitte gehe zum Jugendamt und lasse Dich über Deine Rechte aufklären , diese können auch den Unterhalt berechnen.
CKEL0410
hallo das mit den kindergeld hab ich ihr auch schon gesagt,wenn man zusammen lebt kann man es ja auch an den vater auszahlen lassen,aber nach der trennung bekommt es derjenige wo das kind lebt und der somit den größten teil des barunterhalts bestreitet!
Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben! Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Euren Zuspruch! Bisher habe ich gedacht, dass es möglich ist, das intern zu regeln. Aber mit der Zeit ist das Verhältnis sehr kalt geworden und der Vater ist kein Mensch, der viel redet. Da ich keine Ahnung über den Verdienst von Ihm habe, muß das Jugendamt Ihn wohl zur Offenlegung bitten! Ich werde mich Anfang der Woche auch über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages erkundigen, das waren mal ca. 150€. Ich habe schon überlegt, dass wir diesen vom Kindergeld bezahlen sollten und Er seinen Unterhalt zahlen muß. Ich will mich nicht "bereichern", aber den Lebensunterhalt bestreiten können.
Mitglied inaktiv
Vielleicht kannst Du das Kind bei Dir mitversichern, dann hast Du die Kosten besser im Blick ?
Mitglied inaktiv
Wir sind alle bei der gleichen KV und ich habe die Karte auch bei mir, da ich ja die Arztbesuche mach! Ich muß da nur anrufen. Ich habe gestern wieder um ein Gespräch gebeten und ein "jaja" bekommen, dass heißt für mich, Termin beim Jugendamt machen!
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner