Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hatte vor einigen Wochen Ihnen bereits mein Problem geschildert. Nun hat sich etwas neues ergeben, wo ich gern Ihren Rat hätte. Der Vater meiner 14-jährigen Tochter zahlt seit Nov 2003 keinen Unterhalt mehr, da er nach Selbstständigkeit und angeblicher Insolvenz nur noch in einem Betrieb mit identischer Homepage, Referenzen etc. seiner alten Firma arbeitet und nur soviel verdient, dass abzüglich seines Selbstbedarfs für den Unterhalt 101,-Euro bleiben (statt 262,- Regelunterhalt). Das Jugendamt (Beistandschaft) wollte die Schulden, die er bei mir hat (ca. 3000,- Euro) als Sicherungshypothek auf sein Grundstück (1000 qm in guter Lage)eintragen. Das JA weiß von diesem Grundstück seit Februar, erzählt aber immer, dass es nicht geht, weil der Vater nun einen Anwalt eingeschaltet hat usw. Nun hat der Vater zugegeben das Grundstück zu besitzen. Da er aber Insolvenz beantragt hat, will er das Grundstück zurück auf seinen Vater übertragen. Ist das rechtens, trotzdem er Schulden bei mir hat ??? Das Jugendamt sagte, dass die Grundstücksübertragung lange dauert und wenn wir Glück haben, dann können wir die Hypothek noch eintragen lassen. Wenn der Opa das Gründstück dann aber schon besitzt, habe ich Pech. Was ich kann ich tun? Kann ich klagen ? Die Frau vom Jugendamt sagte, dass ich keine Chance hätte. Vielen Dank und viele Grüße Gretel
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen, weil ich die einzelnen Umstände nicht kenne. Wenden Sie sich an einen RA vor Ort, und zwar am besten schnell. Wenn Sie das nicht bezahlen können, beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Gruß, NB
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