Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflicht bei Elternzeit

Frage: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

aero

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, wir nicht verheiratet aber in einer Lebensgemeinschaft, bekommen im August ein zweites Kind (mein Erstes, das andere Kind ist aus der ersten Ehe meiner Frau). Meine Frau geht für ein Jahr in Elternurlaub, und erhält der Höchstsatz von ca 1800,-€. Dies reicht Ihrer Meinung nach nicht aus um Ihre Unkosten zu decken, und besteht darauf, dass ich ca 800,-€ zusätzlich zu zahlen habe, da Sie auch noch einen Verdienstausfall habe(und auch Ihr Auto etc weiter finanzieren möchte). Mein Nettoeinkommen ca 4000,-€. Bin ich rechtlich verpflichtet dies zu tun. (das eine einvernehmliche Lösung von uns beiden gesucht wird, sollte hier selbstverständlich sein). Wenn ich meine Fixkosten dagegen rechne kann ich diese Höhe eigentlich nicht leisten. ich möchte gerne etwas abgeben, aber wo wäre die Höchstgrenze. Mit besten Grüssen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wohnen Sie nicht zusammen? Wie ist die Kassenverteilung? Grds. hat sie Anspruch auf Unterhalt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Also sie hat schon eines und nun bekommt ihr das erste gemeinsame ? Was hatte sie denn vorher Netto ? Generell bist Du schon für ihren Verdienstausfall zuständig, das stimmt. Habt ihr getrennte Kassen oder wohnt ihr getrennt, oder wie kommt es dazu, dass sie das fordert ? So ganz verständlich ist Eure Lebenssituation nicht geschildert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Krass, 1800 € haben andere wo beide Elternteile voll arbeiten..... Das als Elterngeld, dazu noch Kindergeld für zwei Kinder und Unterhalt für das erste Hört sich ja auch nach echt klasser "Lebensgemeinschaft" an. Klaro ist es klar das Du ihr auch wo Unterhaltspflichtig bist. Aber klar ist auch, das man als Paar da wirklich GEMEINSAM eine Lösung finden sollte. Und das es da auch Abstriche geben muß. Forderungen usw finde ich da mehr als kontraproduktiv. Wie wollt ihr das den in Zukunft machen? Ansonsten, wie viel Unterhalt Du zahlen müsstes, kannst Du dir hier ausrechnen: http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html 800 € kann sie also gerne fordern, ist aber weit über dem was du gesetzlich dem Kind zahlen müsstest. Ob ihr Unterhalt bei der Höhe des Elterngeldes zusteht, keine Ahnung. Zumal ich davon ausgehe das sie alles andere als bedürftig ist, es dürften entsprechenden Rücklagen wohl da sein. Kosten wie Mietbeteiligung usw müsstet ihr dann aber auch entsprechend gegenrechnen. Weiß ja nicht ob ihr überhaupt in einem Haushalt zusammenlebt. Ansonsten, wenn ihr keine Lösung findet, oder eure Unkosten nicht decken könnt, dann werden ihr eine andree Lösung finden müssen. Notfalls muß sie halt wieder arbeiten. Oder Du einen Zweitjob annehmen. Weil bei dem Verdienst steht euch auf keinem Falle finanzielle Unterstützung vom Staat zu. Und, kleiner Tip, viele Zahlungen kann man in der Elternzeit stunden bzw ruhen lassen. Oder kleinere Raten zahlen. Ebenso gibt es, wenn entsprechende Rahmenbedingungen passen, auch noch zusätzliche finanzielle Mittel wie zB zusätzliche Riesterzahlung, niedrigere Versicherungsprämien und weiteres. oder man macht es so wie andere Eltern und schnürrt einfach den Gürtel etwas enger....


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dass Du bei der Vaterschaftsanerkennung auch gleich die gemeinsame elterliche Sorge unterschrieben kannst. Sorry falls ich da voreilig bin, aber Frauen die vor der Geburt gleich mal Geld fordern, in einer Partnerschaft, die bestehen auch gern mal darauf dass sie das Sorgerecht alleine behalten wollen. Nur so als Tipp.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

fordern kann man viel. mit recht und gesetz zu argumentieren würde mir innerhalb einer funktionierenden partnerschaft nicht einfallen. wie lebt ihr denn sonst so? wie sind die kosten verteilt? fühlt sie sich da etwas benachteiligt? 4000€ netto, das ist schon reichlich, woher kommen denn deine hohen fixkosten? im falle einer trennung müßtest du ihr u.u. betreuungsunterhalt zahlen, da kann ich mir 800€ schon vorstellen..... vll hat sie das als argumentationsgrundlage genommen?


desireekk

Beitrag melden

Hallo, soo doof wäre das gar nicht, weil: Den Unterhalt, den Du der Mutter zahlst (nicht für das Kind, den für sie selbst) kannst Du von der Steuer absetzen. Die Mutter muss den widerum versteuern, kann sich aber rechnen. Ich habe damals dem Papa auch trotz Zusammenlebens Unterhalt gezahlt, Und immer soviel davon bei der Steuer angeben, dass wir das größtmögliche rausgeholt haben. Da muss man die Steuererklärungen natürlich parallel machen... Gruß Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Mann hat vor, ein Jahr Elternzeit für unsere gemeinsame Tochter (7 Monate) zu nehmen. Er hat jedoch zwei Töchter aus erster Ehe, für die er selbstverständlich monatlichen Kindesunterhalt bezahlt. Wie verhält sich die zukünfige Zahlung, wenn er tatsächlich vorübergehend nicht mehr arbeitet und bei unserem Kind zu Hause blei ...

Hallo, der Vater meiner Tochter wird kommende Woche den 2. Partnermonat der Elternzeit nehmen. Er hat sich vor 4 Monaten von uns getrennt und zahlt nun Unterhalt. Ist er auch in der Elternzeit dazu verpflichtet? Da wir in getrennten Haushalten leben, kommt er im Schnitt 4 Stunden am Tag die Hälfte des Monats zur Betreuung unserer Tochter. G ...

Sehr geehrte Frau Bader mein Partner hat 2 Kinder (12 +9 Jahre) von zwei unterschiedlichen Müttern. Zu beiden Kindern und Müttern besteht ein gutes Verhältnis, die Kinder sind regelmäßig bei uns und er hat immer Unterhalt gezahlt. Er war bei beiden Kindern jeweils ein ganzes Jahr in Elternzeit damit seine Ex-Partnerinnen (beide Lehrerinnen) ihr ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...