aero
Sehr geehrte Frau Bader, wir nicht verheiratet aber in einer Lebensgemeinschaft, bekommen im August ein zweites Kind (mein Erstes, das andere Kind ist aus der ersten Ehe meiner Frau). Meine Frau geht für ein Jahr in Elternurlaub, und erhält der Höchstsatz von ca 1800,-€. Dies reicht Ihrer Meinung nach nicht aus um Ihre Unkosten zu decken, und besteht darauf, dass ich ca 800,-€ zusätzlich zu zahlen habe, da Sie auch noch einen Verdienstausfall habe(und auch Ihr Auto etc weiter finanzieren möchte). Mein Nettoeinkommen ca 4000,-€. Bin ich rechtlich verpflichtet dies zu tun. (das eine einvernehmliche Lösung von uns beiden gesucht wird, sollte hier selbstverständlich sein). Wenn ich meine Fixkosten dagegen rechne kann ich diese Höhe eigentlich nicht leisten. ich möchte gerne etwas abgeben, aber wo wäre die Höchstgrenze. Mit besten Grüssen
Hallo, wohnen Sie nicht zusammen? Wie ist die Kassenverteilung? Grds. hat sie Anspruch auf Unterhalt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Also sie hat schon eines und nun bekommt ihr das erste gemeinsame ? Was hatte sie denn vorher Netto ? Generell bist Du schon für ihren Verdienstausfall zuständig, das stimmt. Habt ihr getrennte Kassen oder wohnt ihr getrennt, oder wie kommt es dazu, dass sie das fordert ? So ganz verständlich ist Eure Lebenssituation nicht geschildert.
Mitglied inaktiv
Krass, 1800 € haben andere wo beide Elternteile voll arbeiten..... Das als Elterngeld, dazu noch Kindergeld für zwei Kinder und Unterhalt für das erste Hört sich ja auch nach echt klasser "Lebensgemeinschaft" an. Klaro ist es klar das Du ihr auch wo Unterhaltspflichtig bist. Aber klar ist auch, das man als Paar da wirklich GEMEINSAM eine Lösung finden sollte. Und das es da auch Abstriche geben muß. Forderungen usw finde ich da mehr als kontraproduktiv. Wie wollt ihr das den in Zukunft machen? Ansonsten, wie viel Unterhalt Du zahlen müsstes, kannst Du dir hier ausrechnen: http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html 800 € kann sie also gerne fordern, ist aber weit über dem was du gesetzlich dem Kind zahlen müsstest. Ob ihr Unterhalt bei der Höhe des Elterngeldes zusteht, keine Ahnung. Zumal ich davon ausgehe das sie alles andere als bedürftig ist, es dürften entsprechenden Rücklagen wohl da sein. Kosten wie Mietbeteiligung usw müsstet ihr dann aber auch entsprechend gegenrechnen. Weiß ja nicht ob ihr überhaupt in einem Haushalt zusammenlebt. Ansonsten, wenn ihr keine Lösung findet, oder eure Unkosten nicht decken könnt, dann werden ihr eine andree Lösung finden müssen. Notfalls muß sie halt wieder arbeiten. Oder Du einen Zweitjob annehmen. Weil bei dem Verdienst steht euch auf keinem Falle finanzielle Unterstützung vom Staat zu. Und, kleiner Tip, viele Zahlungen kann man in der Elternzeit stunden bzw ruhen lassen. Oder kleinere Raten zahlen. Ebenso gibt es, wenn entsprechende Rahmenbedingungen passen, auch noch zusätzliche finanzielle Mittel wie zB zusätzliche Riesterzahlung, niedrigere Versicherungsprämien und weiteres. oder man macht es so wie andere Eltern und schnürrt einfach den Gürtel etwas enger....
Sternenschnuppe
Dass Du bei der Vaterschaftsanerkennung auch gleich die gemeinsame elterliche Sorge unterschrieben kannst. Sorry falls ich da voreilig bin, aber Frauen die vor der Geburt gleich mal Geld fordern, in einer Partnerschaft, die bestehen auch gern mal darauf dass sie das Sorgerecht alleine behalten wollen. Nur so als Tipp.
Mitglied inaktiv
fordern kann man viel. mit recht und gesetz zu argumentieren würde mir innerhalb einer funktionierenden partnerschaft nicht einfallen. wie lebt ihr denn sonst so? wie sind die kosten verteilt? fühlt sie sich da etwas benachteiligt? 4000€ netto, das ist schon reichlich, woher kommen denn deine hohen fixkosten? im falle einer trennung müßtest du ihr u.u. betreuungsunterhalt zahlen, da kann ich mir 800€ schon vorstellen..... vll hat sie das als argumentationsgrundlage genommen?
desireekk
Hallo, soo doof wäre das gar nicht, weil: Den Unterhalt, den Du der Mutter zahlst (nicht für das Kind, den für sie selbst) kannst Du von der Steuer absetzen. Die Mutter muss den widerum versteuern, kann sich aber rechnen. Ich habe damals dem Papa auch trotz Zusammenlebens Unterhalt gezahlt, Und immer soviel davon bei der Steuer angeben, dass wir das größtmögliche rausgeholt haben. Da muss man die Steuererklärungen natürlich parallel machen... Gruß Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein Mann hat vor, ein Jahr Elternzeit für unsere gemeinsame Tochter (7 Monate) zu nehmen. Er hat jedoch zwei Töchter aus erster Ehe, für die er selbstverständlich monatlichen Kindesunterhalt bezahlt. Wie verhält sich die zukünfige Zahlung, wenn er tatsächlich vorübergehend nicht mehr arbeitet und bei unserem Kind zu Hause blei ...
Hallo, der Vater meiner Tochter wird kommende Woche den 2. Partnermonat der Elternzeit nehmen. Er hat sich vor 4 Monaten von uns getrennt und zahlt nun Unterhalt. Ist er auch in der Elternzeit dazu verpflichtet? Da wir in getrennten Haushalten leben, kommt er im Schnitt 4 Stunden am Tag die Hälfte des Monats zur Betreuung unserer Tochter. G ...
Sehr geehrte Frau Bader mein Partner hat 2 Kinder (12 +9 Jahre) von zwei unterschiedlichen Müttern. Zu beiden Kindern und Müttern besteht ein gutes Verhältnis, die Kinder sind regelmäßig bei uns und er hat immer Unterhalt gezahlt. Er war bei beiden Kindern jeweils ein ganzes Jahr in Elternzeit damit seine Ex-Partnerinnen (beide Lehrerinnen) ihr ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit