Mitglied inaktiv
Hallo, im Februar 06 ist mein Sohn geboren. Der Vater zahlt an zwei weitere Kinder aus vorangegangener Ehe Unterhalt. Wir leben in eheähnlicher Gemeinschaft und wollen den Unterhalt nun neu berechnen lassen. Wie stehen die Chancen auf Erfolg und wie geht man am besten vor? Die Kindsmutter stimmte einem schriftlichen Antrag auf Abänderung des KU nicht zu. Haben wir überhaupt Rechte als Zweitfamilie? Seit Februar wird meinem Partner dazu noch bis auf die Pfändungsfreigrenze der Unterhalt per Lohnpfändung kassiert. Ich hoffe Sie können uns ein wenig helfen, da wir mittlerweile im Rechtsdschungel stecken geblieben sind. Vielen Dank Kathrin
Hallo, er muss wegen dem neuen Kind etwas weniger zahlen - was gerichtl. geltend gemacht werden muss. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, wo und von wem wurde der unterhaltstitel denn festgesetzt? dort mußt du den antrag auf abänderung auf grund der geburt deines/eures kindes stellen und nachweisen, daß der unterhaltsschuldner der vater ist. tut sich da nichts, müßtet ihr wahrscheinlich klagen, weiß ich jetzt nicht soo genau. die mutter der ersten kinder kann wollen was sie will, dein kind hat das gleiche recht auf unterhalt wie ihre kinder, das ist ihr pech. rechte als zweitfamilie? das ist ein anderes thema. wie gesagt, im prinzip haben nur die kinder dasselbe recht auf unterhalt, du hast - jetzt auch demnächst bei der unterhaltsreform gar kein recht auf geld oder berücksichtigung, sollte es nicht für alle reichen, und das ist ab 2 kindern schon meist der fall. bei der unterhaltsreform stehen die zweitfrauen und die exfrauen in mangelfällen demnächst vor dem finanziellen nichts, auch wenn sie kinder haben und gar keine möglichkeit haben sich selbst zu unterhalten, weil zum beispiel die betreuung der kinder allein das gehalt, würden sie einen job finden, auffressen würde... das ist von unserer regierung so gewollt, denn den frauen kann man leichter die sozialleistungen verweigern als den kindern. aber das wird alles schön verschwiegen, und wenn erwähnt, dann mit dem kindeswohl begründet... aber wieder anderes thema, nur falls man sich in genau dieser situation befindet und sich damit näher beschäftigt, kann man sich meiner meinung gleich nach gleich aufhängen. lg, nell
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