Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsneuberechnung für 2016 so richtig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsneuberechnung für 2016 so richtig?

Alexis75

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Ich möchte mich kurz rückversichern, dass wir den Unterhalt richtig berechnen. Mein Ex-Gatte ist lediglich zur Unterhaltszahlung für unsere beiden gemeinsamen Kinder (jetzt 11 & 13) pflichtig. Mir als Ex-Frau hat er nie Unterhalt gezahlt, da ich das 1. nicht wollte und 2. finanziell als nicht nötig erachtete. Seit April 2013 ist er mit seiner neuen Frau verheiratet und hat in dieser Ehe seit dem Zeitpunkt auch eine leibliche Tochter. Seit ihrer Geburt zahlt er weniger Unterhalt, weil er mir sagte, dass er durch die Geburt nun drei unterhaltspflichtige Kinder habe und er somit dadurch eine gesamte Gehaltsstufe niedriger in der Düsseldorfer Tabelle steht. Was ich auch verstanden hab. (Ich glaube hier tritt auch die Mangelfallregelung ein, wenn ich mich nicht ganz täusche.) Dank all der der Neuerungen bin ich mir jetzt aber nicht mehr sichere, wie hoch der Zahlbetrag ist. Er hat wohl ein Nettoeinkommen, dass vor den entsprechenden Abzügen zwischen 1900-2300€ liegt, nach den Abzügen zwischen 1500-1900€. Im Moment zahlt er noch 606,00€ Euro für beide Kinder. Wie hoch wird denn nun aufgrund der Änderungen ausfallen? Ich möchte ihn ja auch nicht überstrapazieren, allerdings auch nicht den rechtlich zustehenden Betrag unserer Kinder dezimiert sehen. Vielen Dank im voraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Ein Unterhaltsberechnung kann ich hier nicht vornehmen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, also: er hat durchaus recht, dass er in der DT eine Stufe hochrutscht. Nach der neuen Tabelle muss er für die 3 Kinder 254+309+378 EUR zahlen, wobei 309+378 für deine beiden Kids sind. Ob nun dadurch ein Mangelfall eintritt: da bin ich nicht ganz so bewandert...sieht aber knapp so aus Mein Rat: geh zum Jugendamt und bitte dass dort der Unterhalt errechnet wird. Das ist eine neutrale Stelle, da musst Du Dich nicht mit rumschlagen. Mein KV hat auch immer den Kindern vorgejammert dass er zuviel zahlt... und nach der Berechung des Jugendamtes kam raus, dass es sogar ZUWENIG war. Zumal dein kleines Kind ja bald eine Altersstufe nach oben rutscht und dann wieder die Rechnerei losgeht... Es ist ja auch zu hinterfrageb was er alles so abzieht und ob er auch Sonderzahölungen einrechnet? Wie gesagt: geh zum Jugendamt und nach 4 Wochen fragst Du dort wieder nach... Gruss Désirée


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