Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsleistung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhaltsleistung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Ich habe folgendes Problem. Mein Vater zahlt für mich Unterhalt. Allerdings bin ich erst 17 und habe meine Schule wegen meiner Tochter abgebrochen. Jetzt bin ich also nicht in der Schule und gehe auch nicht arbeiten. Ich werde nächstes Jahr im Juni 18. Da ich dann nicht in der Schule bin, möchte ich wissen, ob mein Vater mir dann noch Unterhalt zahlen muss? Ich lebe dann mit meinem Freund und Vater des Kindes zusammen. Kann mein Vater die Zahlungen für mich einstellen und veranlassen, dass mein Freund für mich zahlt? Er ist geringfügig selbststig. Wenn ich mich wieder in der Schule anmelde, die dann nächstes Jahr im Herbst beginnt, gilt die Schulbescheinigung dann auchfür die 2 Monate in denen ich volljährig bin und nicht zur Schule gehe? Danke schon im Voraus! Liebe Grüße Jenny mit Lena *13.11.04


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie volljährig sind u keine Schule/ Ausbildung machen, muss er grds. nicht zahlen, sondern zunächst einmal der KV. Falls der das nicht kann, muss evtl. der Vater zahlen-aber eher nicht. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.