Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe folgendes Problem. Mein Vater zahlt für mich Unterhalt. Allerdings bin ich erst 17 und habe meine Schule wegen meiner Tochter abgebrochen. Jetzt bin ich also nicht in der Schule und gehe auch nicht arbeiten. Ich werde nächstes Jahr im Juni 18. Da ich dann nicht in der Schule bin, möchte ich wissen, ob mein Vater mir dann noch Unterhalt zahlen muss? Ich lebe dann mit meinem Freund und Vater des Kindes zusammen. Kann mein Vater die Zahlungen für mich einstellen und veranlassen, dass mein Freund für mich zahlt? Er ist geringfügig selbststig. Wenn ich mich wieder in der Schule anmelde, die dann nächstes Jahr im Herbst beginnt, gilt die Schulbescheinigung dann auchfür die 2 Monate in denen ich volljährig bin und nicht zur Schule gehe? Danke schon im Voraus! Liebe Grüße Jenny mit Lena *13.11.04
Hallo, wenn Sie volljährig sind u keine Schule/ Ausbildung machen, muss er grds. nicht zahlen, sondern zunächst einmal der KV. Falls der das nicht kann, muss evtl. der Vater zahlen-aber eher nicht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?