Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bis vor kurzem dachte ich, mein Ex (unverheiratet) und ich könnten uns "vernünftig" einigen, nun habe ich aber das gefühl, er versucht auf Stur zu schalten. Kurz zur Situation: Trennung erfolgte während der Schwangerschaft, Geburt ist im Spätsommer. Er verdient ca. 2500,- netto, wohnt in einer ETW seiner Eltern und besitzt eine ungenutzte 1 ZKB-ETW, die als Rümpelkammer fungiert... Weitere Unterhaltsverpflichtungen bestehen nicht. Von welchem Satz gemäß der DD-Tabelle kann ich etwa ausgehen? Mit 12 Monaten arbeite ich wieder voll. Wie sieht es aus mit einer Beteiligung an Kinderbetreuungskosten? Das Kind ist über mich privatversichert, trägt er einen Anteil der Versicherungsgebühr? Habe ich ein Anrecht auf einen Pauschbetrag für die Säuglingserstausstattung? Es wäre super, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, denn vielleicht ist er, wenn er die Sachlage kennt, doch noch bereit sich mit mir zu einigen, ohne dass eine Unterhaltszahlung, etc. eingeklagt werden muss. Sollten alle Stricke reißen und ich müsste bis zu einer VS-Anerkennung UH-Vorschuss beziehen: Muss er mir den fehlenden Differenzbetrag rückwirkend erstatten? Oder nur dem JA den Mindestsatz rücküberweisen? Vielen Dank im Voraus!
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