Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsherabsetzung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsherabsetzung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bekomme für meinen großen Sohn Unterhalt in Höhe von 277 Euro. Dafür habe ich auch einen vollstreckbaren Titel. Nun hat der Kindesvater ein weiteres Kind mit seiner Frau bekommen und hat beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsherabsetzung gestellt. Das Jugendamt fragt mich nun, ob ich damit einverstanden bin oder nicht und wieviel und für welchen Zeitraum und teilte mir mit, was ich laut Neuberechnung noch bekommen würde, 183 Euro. Wenn ich ablehne, muß er die volle Höhe weiter zahlen? Er kann das gerichtlich neu berechnen lassen, oder? Wenn ich ihm für ein halbes Jahr 50 Euro erlasse, dann muß er aber danach wieder vollen Unterhalt zahlen, sofern er nicht wieder einen Antrag stellt, oder? Würde es auf den Ämtern anerkannt werden, das ich weniger Unterhalt bekomme wenn es mein Entgegenkommen ist, oder ist es mein Pech? Wie verhalte ich mich richtig? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein weiteres Kind kommt, bekommen die anderen weniger Unterhalt. Wieviel weniger kann ich auf die Ferne nicht sagen. Also kann ich auch nicht raten, ob Sie da unterschreiben sollen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Je nachdem, wie der Unterhalt bisher berechnet wurde: Die Chancen sind groß, daß er mit einer Unterhalsneufestsetzung durchkommt. Er muß nun mal mehr Unterhaltspflichtige vom gleichen Einkommen befriedigen. Da muß auch Dein Kind kürzer treten, eben alle die an diesem "Unterhaltstropf" hängen. So sind die Gesetze und Rechtssprechungen in D.... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Das was das Jugendamt dir angeboten hat ist ein Zwangsvollstreckungsverzicht. Das heißt dass du ohne einen neuen Unterhaltstitel den verminderten Unterhalt akzeptierst, Tust du es nicht gehts vor Gericht und dort wird er Recht bekommen da das andere Kind genauso Anspruch auf Unterhalt hat wie deines. Die Höhe ist jedoch nach Alter gestaffelt. Ich glaube ab 6, 12 und 14 steigt jeweils der Bedarf und es muss neu berechnet werden. Stimmst du dem Zwangsvollstreckungsverzicht zu und er sollte mal einfach garnicht mehr zahlen wird der volle Unterhalt laut dem gültigen Titel eingefordert. Der neue Unterhalt wird natürlich bei allen staatlichen Hilfen zu deinen Gunsten berücksichtigt ob nun freiwillig verzichtet oder gerichtlich neu tituliert ist egal. Ich würd unterschreiben ersparrt rennerei und Kosten und wenns das Jugendamt anbietet hats auch seine Richtigkeit. Er muss jedoch alle zwei Jahre sein Einkommen erneut offen legen. LG


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