Mitglied inaktiv
Hallo, ich lebe seit 17.3.2005 von meinem Mann getrennt, da er nicht den unterhalt ab 1.5. bezahlen will war ich am montag bei meiner Anwälting. Ich habe so ein SChein ausfüllen müssen und 10 euro bezahlen müssen, es kämen keine Kosten auf mich zu. Wir haben am Montag eine Prozesskostenantrag ausgefüllt und haben alles fertig gemachtz für eine Unterhaltseinklage. ich war um 11.15 draussen aus der Kanzlei, um 14 Uhr hab ich dort angerufen, das wir das doch nicht machen da mein Mann sich auf die 930 Euro mit mir geeinigt hat und auch bereit ist diese zu zahlen. AM Mittwoch bekomm ich von der Kanzlei eine rechnung über 262 Euro, die ich bezahlen soll. Wie soll ich das machen und von was. Weil ich die Ánklage zurückgezogen habe????? Ich hab mir doch so ein Scheini geholt!! Verlang seit Montag von meiner Anwältin einen Rückruf, rufe am Tag gut 2 mal dort an, werde immer wieder vertröstet das sie nicht da ist, zu tun hat, etc. Bekomme aber bis jetzt keinen Rückruf von ihr, das ist doch nicht normal, für was hab ich denn eine Anwältin. Muss ich die 262 Euro bezahlen?? danke lg mel
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB
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