Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsberrechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsberrechnung

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Exmann ist wieder verheiratet und hat auch ein Kind mit seiner Frau. Mit ist klar das dass Kind mit in der Düsseldorfer Tabelle mitgerrechnet wird. Aber wird die Ehefrau auch berrückstichtig?? Das heißt kann ich dann nicht mehr die nächste Einkommensstufe annehmen? LAut Einkommen wäre es die Stufe 8 (Nettoeinkommen ca. 2650) wenn keine weiteren Kinder etc..da wären käme dann ja die Stufe 10 in Betracht. Kommt jetzt durch die Zweitfrau (nicht berufstätig)und Kind die Stufe 9 oder 8 in Betracht? Dann zu Klassenfahrten etc. Ich verdiene 900 Euro netto und habe 3 Kinder (2 aus neuer Ehe). Ich soll nach seinen Angaben die Kosten für die Klassenfahrt 180 Euro alleine tragen... Mir ist ja klar das der neue Sproßmit angerechnet wird aber die Frau?! Ihr Einkommen wurde doch die ganze Zeit auch außer acht gelassen...sie verdiente auch stolze 2100 Euro!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Sommer wird das Rangverhältnis wahrscheinlich geändert. Im Moment ist es so: erst die Kinder, dann die 1, Frau, dann die 2, Frau Klassenfahrt wird von den meisten Gerichten als Sonderbedarf angesehen u muss deshalb vom KV bezuschusst werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Es werden "unterhaltspflichtige Köpfe" gezählt, also auch der der Ehefrau. Meistens wird aber "pro Kopf" um eine halbe Stufe reduziert. Klassenfahrten sind nicht so überraschen, subjektiv unausweichlich, als daß Du dafür eine Unterstützung vom Vazer erwarten musst. Bei Unabsehbar hohen Zusatzkosten wäre das was anderes. Viele Grüße Désirée


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