Sunoda
Guten Abend, Ich habe eine Frage bezüglich des Kindesunterhalts. Mein Ex-Mann wohnt mit seinem Sohn ( mein Stiefsohn) in einer Wohnung.Ich lebe mit unseren beiden gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung. Nun hat sein Anwalt den Unterhalt für unseren beiden Kinder berechnet. Dies erscheint mir aufgrund seines Einkommens etwas gering. Ist es richtig, dass sein Sohn ebenfalls als Unterhaltsberechtigter meinem Mann gegenüber mit einbezogen wird? Er erhält für ihn Unterhalt und Kindergeld i.H.v. 800€. Schuldet er seinem Sohn nicht "nur" Naturalunterhalt und darf somit nicht in die Berechnung für unseren beiden gemeinsamen Kinder eingehen? Sein Bedarf sollte mit seinem "Einkommen" gedeckt sein?! Ich weiss, ich sollte mich von einem Anwalt beraten lassen, möchte jedoch vorher trotzdem einmal nachfragen :) Ganz herzlichen Dank für Ihre Zeit! Viele Grüße
Hallo, Ein minderjähriges Kind, das im Haushalt des unterhaltspflichtigen Elternteils lebt, wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt. Gemäß § 1603 Abs. 2 BGB sind Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Liebe Grüße NB
misses-cat
Aber selbstverständlich wird der Junge bei der Berechnung berücksichtigt , es sind immer beide Eltern für den Unterhalt verantwortlich wenn du dich über den Tisch gezogen fühlst steht es dir frei selber einen Anwalt zu beauftragen oder beim Jugendamt eine Beistandschaft bzu machen für deine Kinder
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit