Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsberechnungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsberechnungen

Sunoda

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Guten Abend, Ich habe eine Frage bezüglich des Kindesunterhalts. Mein Ex-Mann wohnt mit seinem Sohn ( mein Stiefsohn) in einer Wohnung.Ich lebe mit unseren beiden gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung. Nun hat sein Anwalt den Unterhalt für unseren beiden Kinder berechnet. Dies erscheint mir aufgrund seines Einkommens etwas gering. Ist es richtig, dass sein Sohn ebenfalls als Unterhaltsberechtigter meinem Mann gegenüber mit einbezogen wird? Er erhält für ihn Unterhalt und Kindergeld i.H.v. 800€. Schuldet er seinem Sohn nicht "nur" Naturalunterhalt und darf somit nicht in die Berechnung für unseren beiden gemeinsamen Kinder eingehen? Sein Bedarf sollte mit seinem "Einkommen" gedeckt sein?! Ich weiss, ich sollte mich von einem Anwalt beraten lassen, möchte jedoch vorher trotzdem einmal nachfragen :)  Ganz herzlichen Dank für Ihre Zeit! Viele Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein minderjähriges Kind, das im Haushalt des unterhaltspflichtigen Elternteils lebt, wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt. Gemäß § 1603 Abs. 2 BGB sind Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Liebe Grüße NB


misses-cat

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  Aber selbstverständlich wird der Junge bei der Berechnung berücksichtigt , es sind immer beide Eltern für den Unterhalt  verantwortlich wenn du dich über den Tisch gezogen fühlst steht es dir frei selber einen Anwalt  zu beauftragen oder beim Jugendamt  eine Beistandschaft bzu machen für deine Kinder


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