Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe meinen Ex-Partner zur Berechnung des Unterhalts aufgefordert, mir Nachweise über seine Einkünfte und sein Vermögen zu schicken, außerdem mir bis zur erfolgten Berechnung den Mindestunterhalt zu zahlen. Die Frist ist am letzten Freitag abgelaufen. Eben an diesem Tag habe ich ein Schreiben von ihm erhalten, in welchem er mich um eine Verlängerung der Frist bittet - und zwar so lange, bis er selbst den Unterhalt hat berechnen lassen! Des weiteren hat er an diesem Tag Geld überwiesen, aber WENIGER als den Mindestunterhalt. Meine Frage: welches weitere Vorgehen können Sie mir in diesem Fall empfehlen? Kann ich vom ihm den Ersatz der Anwaltskosten fordern, wenn ich JETZT zum Anwalt gehe, Stichwort "Verzugsschaden", oder müsste ich vorher noch eine Mahnung mit Nachfrist schicken?!
Hallo, der Monat hat doch erst begonnen. Aber unabhängig davon werden Sie doch seine Berechnungen eh nachprüfen lassen müssen. In Verzug ist er, wenn ihm eine Frist gesetzt wird u er in dieser nicht reagiert (wenn sie angemessen war), obwohl es ihm möglich gewesen wäre. Einer verlängerung müssen Sie nicht zustimmen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes