Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalts...Wichtig!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalts...Wichtig!!

Mitglied inaktiv

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hallo, meine frage ist: kann man vertraglich irgendwie ausmachen das der vater des kindes KEIN unterhalt zahlen muss....ich bitte um ehrliche antworten und um irgendwelche idden in der richtung....danke!!! glg vicki


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das ist sittenwidrig. Aber man kann es ja so machen, es merkt ja keiner. Aber dann zahlt auch der Staat nicht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst es ausmachen, aber so ein Vertrag ist sittenwidrig, weil es ein Anspruch des Kindes ist, auf den Du nicht verzichten kannst. Solltest Du mal öffentliche Gelder wie Hartz4 oder Wohngeld, Zuschüsse etc. beantragen, dann wird danach immer gefragt und man muss notfalls die Beistandschaft der Unterhaltsvorschusskasse belegen. War bei mir immer so, mussten auch beim Wohngeld den Unterhalt belegen, da es eben Einkommen ist, was man in erster Linie in Anspruch nehmen muss ! bevor der Staat hilft. Ist bei Euch die Finanzlage allerdings so, dass ihr darauf verzichten könnt und regelt es untereinander so, dann brauch er nicht zahle, wenn ihr es nicht wollt. Solange eben keine Anträge auf irgendwelche Sozialleistungen laufen sollte das ja keinem auffallen :-) Aber einen Vertrag darüber kann man nicht schliessen, denn der ist genausoviel wert wie ein leeres Blatt Papier.


Mitglied inaktiv

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Wie schon geschrieben, das geht nicht. Es ist nunmal GESETZ, daß man in versch. Konstelölationen Unterhalt zahlen muß. Da könnt Ihr Euch nicht über das Gesetz stellen. Du musst den Anspruch des Kindes auf Unterhalt nicht geltend machen, also keinen Unterhalt fordern. Sobald Du aber öffentliche Gelder beanspruchen willst, geht das Gesetz logischerweise vor! Viele Grüße Désirée


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