Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, Ich habe mal eine Frage zum unterhalt! Mein name ist dennis bin 28 jahre alt ich habe mich vor langer zeit von meiner ex freundin getrennt underfahren das sie schwanger ist ! als das kind auf der welt gekommen ist hat der neue partner von ihr das kind als sein kind anerkannt obwohl er wuste das er nicht der vater ist er hat auch die vaterschaftsanerkennung unterschrieben . es wurde jetzt durch ein gutachten festgestellt das ich der vater des kindes bin !jetzt ist die frage kann meine ex von mir unterhalt verlangen für das kiond obwohl der neue partner die vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat ??? LG dennis kusche
Hallo, ab Kenntnis bleiben zwei Jahre zur Anfechtung. Wenn das Kind älter ist, sieht es gut für Sie aus Liebe Grüsse, NB
desireekk
Das kommt darauf an... Wenn seit der Kenntnis, dass er nicht der Vater ist und Heute mehr als 2 Jahre vergangen ist, dann bleibt er der Vater. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Nein solange ist es nicht her das kind wird jetzt am 6.april 1 jahr alt er wußte aber von anfang an das er der vater nicht ist und ist seit der geburt als vater eingetragen
Mitglied inaktiv
Also heißt es das auch wenn ich nach dem gutachten und dem gerichtsurteil feststeht das ich der biliogische vater bin und er die vaterschaftsanerkennung nicht anfechtet ich kein unterhalt zahlen muß ?? und wie ist es wenn er noch die vaterschaftsanerkennung hat und ich festehe als biliogischer vater kann ich dann aufs sorgerecht und aufentahlts bestimmungsrecht klagen ?? weil ich möächte gerne mein Sohn alleine großziehen !!
Mitglied inaktiv
nach einem urteil des europäischen gerichtshofes vor ein paar monaten kannst du wohl dein umgangsrecht wahrnehmen, mit rechten aber auch pflichten ( d.h. unterhalt ). für sorgerecht und abr sehe ich allerdings schwarz. ( finde ich auch gut so, du kannst doch nicht der mutter mir nichts dir nichts das kind und entreissen! den "vater" auch nicht! so ein kind ist doch kein spielzeug, das heute mal da und dort ist, erst x, dann y zum vater hat! )
Mitglied inaktiv
Also wegen dem kind zu mir nehmen wollte das kind von anfang an zu mir nehmen wollte schon früher die vaterschaftsanerkennung unterschreiben sie ist jetzt also die kindsmutter in einem mutter kind heim vom jugendamt aus und das jugendamt hat auch gesagt das sie das gefühl haben sie will das kind nicht sie hat das kind auch schon als bastard bezeichnet sie soll vom judendamt aus in eine psychologische mutter kind einrichtung und der vatern sietzt im Gefängniss (der rechtliche Vater)
Mitglied inaktiv
dann würde ich mich an deiner stelle erst mal mit dem jugendamt verbünden und dir dann ggf einen anwalt nehmen. zum wohle des kindes, gell, laß das nicht aus dem auge. auch wenn sie überfordert scheint, sie ist dennoch die mutter.
Mitglied inaktiv
Anwalt habe ich mir jetzt auch genommen klar ist sie die mutter habe auch nichts dagegen wenn sie weiter das kind sieht usw aber so wie sie abgeht ist nicht gut habe sie letztens in der stadt gesehen mit dem kind und das kind war viel zu dünn angezogen und das im winter
Flightpiepenpaula
Na ja, da du bislang nicht als Vater eingetragen worden bist, hast du sicherlich auch noch keinen Umgang mit dem Kind gehabt. In Bezug auf diesen Hintergrund wird es schwierig für dich werden, das Sorgerecht sowie das ABR zu bekommen. lass die Sache doch langsam angehen, versuche das Kind zu sehen und eine Beziehung zu ihm aufzubauen. Du schreibst, dass die Mutter in einer Einrichtung ist mit dem Kind. Von daher würde ich jetzt nichts überstürzen, denn dort wird nach dem Kind geschaut und es kann wohl so schnell nix passieren. Näher dich dem Kind an, versuch mit der Mutter zu sprechen und bleib mit dem JA in Kontakt. Bloß keine Kurzschlussreaktionen!!
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