Brina14.01
Hallo ich habe mal eine Frage! Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe der fest bei uns lebt. Seid gut 7 Monaten bezahlt seine Exfrau nun einfach keinen Unterhalt mehr für das gemeinsame Kind mit der Begründung sie habe ja nun noch eine Tochter und erwirbt jetzt ja kein Geld mehr und bekommt von ihrem Mann nur Taschengeld... Nun haben wir beim Jugendamt eine Beistandschaft die aber nichts unternimmt. Was könne wir tun? Es sind schließlich fast 300€ im Monat die fehlen! vielen Dank
Hallo, die Unterhaltspflicht erlsicht nicht wegend es neuen Kindes. Wenn ein Titel da ist, vollstrecken, sondt einen Titel über einen RA erwirken. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Gibt es einen Titel? Dann pfänden lassen. Wenn nicht würde ich über einen Anwalt gehen. Sie bekommt ja Kindergeld, Elterngeld und ihr kann ein fiktiver Trennungsunterhalt angrechnet werden.
Brina14.01
Ja es besteht ein Titel kann ich damit einfach zum Gerichtsvollzieher gehen? Oder muss das über n anwalt laufen?
Pamo
Wenn der bestehende Titel vollstreckbar ist, dann einfach der Gerichtsvollzieher kontaktieren. Wie begründet denn die Beistandschaft ihre Inaktivität?
Brina14.01
Die Beistandschaft sagt sie würde gerne abwarten da die Elternzeit der Exfrau ja bald rum ist und sie hoffentlich dann wieder arbeitet und dann mit Sicherheit wieder zählt (wer es glaubt wird selig)
Pamo
Lächerlich und nicht im Sinne des Kindes! Sprich den Vorgesetzten im JA an und lass vollstrecken!
Brina14.01
Können wir auch selbst vollstrecken? Und wenn ja wie geht das haben ja den Titel da stehen 182€ drauf laut Düsseldorfer Tabelle hat das Jugendamt aber ausgerechnet das 273€ dem Kind zustehen kann ich denn nur die 182€ beanspruchen?
Pamo
Du kannst nur vollstrecken wss im Titel steht. Schätze, du hast in der Düsseldorfer Tabelle noch nicht das halbe Kindergeld abgezogen? Setz dich mit dem Gerichtsvollzieher der für den KV zuständig ist in Verbindung. Er wird den Titel sehen wollen. Die Vollstreckungskosten trägt der KV.
desireekk
Hallo, so einfach kann sich die Mutter nicht aus der Affäre ziehen. Solange der Titel besteht muss er auch mtl. bezahlt werden, die Mutter kann aber die Abänderung verlangen,. das geht aber nicht rückwirkend. Bis dahin muss sie also den aktuellen Titel bezahlen. Such im Internet heraus wer der zuständige GV für die Mutter ist. Oder frage das Amtsgericht ihres Wohnortes. Der GV braucht das Original des Titels und vom Vater eine schriftliche Versicherung/Erklärung ab wann welche Unterhaltszahlungen nicht geleistet wurden. Dann kann er sofort losmarschieren. Bei mir das das ca. 2-3 Wochen gedauert, dann hatte ich schon das Geld auf dem Konto. Vermutlich wird sich der Unterhalt wg. des neuen Kinder künftig etwas verringen, aber darum mus sie die Mutter kümmern, bis dahin steht dem ersten Kind der Betrag des Titels zu. Gruss Désirée
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