123KT
Guten Tag, Mein Mann hat sich getrennt von mir. Ich wüsste gerne welche Summe Unterhalt er mir zahlen müsste. -Sein Netto 2500 -Alter der Kinder 3; 10 und nochmal 10 Jahre alt Einfach als Orientierung für mich, dass ich weiß was mir monatlich zusteht circa. (Er ist zahlungswillig). Bisher haben wir das übergangsweise so unter uns geregelt. Aber wir wollten da schon eine genauere Summe haben. Ich weiß nicht wie ich die Düsseldorfer Tabelle weiter runter stufen soll. Eigentlich wäre er ja in Einkommensklasse 3, da aber mehrere Kinder, wird er ja runter gestuft bis er zahlen kann. Sein bereinigtes Netto Einkommen sind 2375€ blieben ja nur max 1005€ bis Selbsbehalt. Diese 1005€ max zur Verfügung stehendes Einkommen werden dann auf drei Kinder aufgeteilt? Oder stehen mir diese 1005€ zu? Danke schon einmal im Voraus
Hallo, hierfür bedarf es einer komplexen juristischen Berechnung, das kann man nicht Pi mal Daumen erklären. Das wäre unseriös. Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Ich verstehe die Frage nicht so ganz... Kindesunterhalt steht natürlich dem Kind bzw. den Kindern zu, aber als Mutter hast du natürlich die Verfügungsgewalt darüber und das Geld geht an dich. Wenn sich deine Frage auf Ehegattenunterhalt bezieht: Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt. Wenn alles für das Kindesunterhalt drauf geht, beträgt der Ehegattenunterhalt also 0 Euro.
Frida19
Kindesunterhalt geht immer vor Ehegattenunterhalt. Ich würde den Unterhalt von einem Anwalt oder beim Jugendamt berechnen lassen. Zumal das nicht so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint. In Sachen Ehegattenunterhalt bist Du sowieso verpflichtet, für Deinen Unterhalt selber arbeiten zu gehen. Deine Kinder sind alt genug. Deine eigene Erwerbstätigkeit wird auch vor Sozialleistungen stehen. Und da ist es egal, ob Du 1, 3 oder 5 Kinder hast. Deine Kinder haben ein Recht auf einen Betreuungsplatz (Kita (45 Stunden) und Ganztagsschule o.ä.) und da Du alleinerziehend bist, hast du auch einen vorrangigen Anspruch in der Ganztagsschule/ im Hort bzw. in anderer Nach-Schul-Betreuung. Bzw. 10jährigen kann vermutlich auch zugemutet werden, eine gewisse Zeit alleine zu Hause zu sein. Da bin ich mir nicht sicher.
Pamo
Leben alle drei Kinder bei dir?
123KT
Das kam wohl missverständlich an. Ich war noch nie nicht selbst arbeiten, bis auf Elternzeit, deswegen habe ich das wohl nicht erwähnt. Also mir geht es nicht um Ehegattenunterhalt. Mir geht es um die Berechnung des Kindesunterhaltes. Danke, dann werde ich mich mal beim Jugendamt melden um es ausrechnen zu lassen, bin aber dankbar für jeden Tipp wie ich es vorher schon berechnen kann. (Geht mir nicht darum ihm zu schaden, die Kinder leben bei mir und werden auch perspektivisch zum allergrößten Teil bei mir sein, daher wollte ich nur wissen was der Vater an Kindesunterhalt zahlen müsste). Danke und vg
Belly-Monkey
Wenn du das selbst einfach nur mal ausrechnen willst, dann schau doch mal in die Düsseldorfer Tabelle für 2023. Da sind ja auch Erklärungen dabei, u.a. auch ein Rechenbeispiel (unter dem Punkt "Mangelfälle"). Einfach die eigenen Zahlen nehmen. Ich kann dir aber jetzt schon sagen, dass bei euch ein Mangelfall vorliegt. Allein die beiden 10Jährigen würden alleine ja schon über den von dir angegebenen 1005€ liegen
Lena_1922
Ja, wahrscheinlich muss er bis zum Selbstbehalt zahlen, das sind. 900 Euro - das reicht nicht mal für den Mindestunterhalt Kind 3 312 Euro Kind 10+10 je 463 Euro Das Jugendamt/die Beistandschaft macht eine Berechnung und schickt ihm eine Zahlungsaufforderung. Betreuungsunterhalt kann er nicht mehr leisten. Mit der KU-Berechnung kannst du aber Wohngeld, Bildungs- & Teilhabepaket, ggfsl. anteiliges Bürgergeld beantragen. Ohne off. Berechnung wird das nichts. Du kannst dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, ggfls. bekommst du eine Umschulung, oder einen Bildungsgutschein.
Frida19
ACHTUNG: Der Selbstbehalt ist 2023 erhöht worden: Ab 2023 haben erwerbstätige unterhaltspflichtige Elternteile einen Selbstbehalt von 1370 Euro!
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