habe mal eine Frage: Meine Tochter ist im September geboren worden. Ihr Erzeuger und ich haben uns bereits in der Schwangerschaft getrennt. Er zahlt für das Kind Unterhalt. Nun erzählte mir eine Bekannte, ich hätte auch Anspruch auf Unterhalt, da ich ja nun ein Jahr nicht arbeiten gehen kann. Das stehe im BGB. Ist das richtig?! Ist er mir gegenüber auch unterhaltpflichtig? Vielen dank!