Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter wurde am 20.11.2000 geboren, ich habe dann einen Erziehungsurlaub von 3 Jahren beantragt. Jetzt steht eine Fortbildung an: ich bin angestellt beim Land NRW und soll eine 2jährige Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin machen. Das beinhaltet jeweils 3monatige Blöcke Unterricht (einen Einführungs- Zwischen und Abschlußlehrgang). Bei mir gilt ja eigentlich das alte Recht, mein Chef übergeht das aber und wendet das Neue an, d.h. Er unterbricht den ÉU jeweils, und ich gehe nach jedem Unterrichtsblock wieder in den EU zurück und dieser verlängert sich dann auch dementsprechend. Ich habe jetzt etwas Angst, da das ja eigentlich nicht geht. Niemand kann mir diesbezüglich weiterhelfen, da das ein Sonderfall ist. Gibt es Ausnahmen? Können sich evtl. altes und neues Recht vermischen? Ich habe auch große Angst um meine Rentenansprüche. Viele Grüße Gabi
Liebe Gabi, tut mir kleid, eine so spezielle Frage zum Landesrecht kann ich nicht beantworten. Gruß, NB
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