Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mir sind leider noch ein paar Fragen zu dem Thema Arbeitslosengeld/Erziehungsurlaub (zur Erinnerung: Vollzeitarbeitsverhältnis, hier bin ich im Erziehungsurlaub, nun Teilzeitverhältnis, Kündigung nach Mutterschutz angekündigt) eingefallen: 1. Wenn die Aufsichtsbehörde zustimmen muss: Welche Chancen habe ich da, dass ich meinen Arbeitsplatz behalte? Nach welchen Kriterien bestimmt sich dies? 2. Kann die Aufsichtsbehörde die Kündigung auch nachträglich genehmigen, wenn mein Arbeitgeber versäumt, die Zustimmung einzuholen? 3. Es ist doch richtig so, dass ich jetzt keine Elternzeit beantragen muss, wenn ich nicht weiter arbeiten will, da nicht für zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig Elternzeit beantragt werden kann, sondern die zweite sich an die erste anschließen würde, oder? 4. Muss ich dem AG dann trotzdem vier Wochen vor Ablauf der Schutzfristen mitteilen, dass ich nicht weiterarbeiten will, sondern wieder „Elternzeit“ nehmen will (falls ich sehe, dass es doch nicht geht mit 2 kleinen Kindern)? 5. Muss ich ihm mitteilen, dass ich wieder arbeiten will? Wenn ja, gibt’s hier Fristen? 6. Wann muss ich ihm spätestens mitteilen, dass das Kind geboren ist? Nochmals vielen Dank! Jana
Liebe Jana, 1. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob die Firma tatsächlich schließt etc., d.h., ob es tatsächlich keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung gibt. 2.Ja 3.?? Verstehe ich nicht 4.Die Frist ist 6 bzw. 8 Wo 5.Wenn der EU abläuft, automatisch 6.Sie müssen auch die SS mitteilen, schon wegen dem Mutterschaftsgeld Gruß, NB
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