Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben bis zum letzten Jahr in der Schweiz gelebt. Nun erhielten wir von unserem ehemaligen Vermieter für uns nicht nachvollziehbare und u.E. ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen. Welche Handhabe hat er überhaupt, uns aus dem Ausland hier in Deutschland zu belangen? Solle es vor Gericht gehen, wo wird das Ganze dann verhandelt. In der Schweiz oder hier in Dt.? Gibt es hier Rechtshilfeabkommen für Fälle aus dem Mietrecht? Vielen Dank!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen r-u-b. Gruß, NB
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