Hallo Gemeinschaft,
Ich wohne seit gut einem Jahr in meiner Wohnung. Durch die Schwangerschaft ist sie aber zu klein mit nur 2 Zimmern. Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag mit mind. 2 Jahren dort wohnen abgeschlossen. Da ich gerne noch vor der Geburt umziehen möchte, wollte ich erstmal hier fragen, ob es überhaupt möglich ist, dort raus zu kommen. Da ich, wie ich finde, einen triftigen Grund habe umzuziehen, dürfte doch mein Vermieter da nicht viel dagegen machen können, oder?
Danke im Vorraus
von
SophieMendes
am 12.03.2014, 10:53
Antwort auf:
Umzug trotz 2 Jahresmietvertrag
Hallo,
das wird kein Grund sein. Wichtig ist, jetzt schon zu kündigen - dann können Sie dierekt nach den 2 Jahren ausziehen. Dann wird das Kind ja noch sehr klein seinund braucht wenig Raum
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2014
Antwort auf:
Umzug trotz 2 Jahresmietvertrag
Natürlich kannst du umziehen!
....musst aber dort weiter deine Miete zahlen! Denn du hast ja bewußt die Zeiträume aus dem Mietvertrag unterschrieben. Und diese Zeitklausel ist dafür gedacht, dass der Vermieter (und der Mieter auch) über diesen Zeitraum "Planungssicherheit" hat.
Ich glaube auch nicht, dass sie unzulässig ist!
Wie weit bist du denn in der Schwangerschaft?
Vielleicht geht ja noch viel Zeit rum, bis das Baby da ist, dann ist es nicht mehr so lang, bis du ausziehen kannst!
Ein Baby braucht noch nicht viel Raum!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.03.2014, 11:17
Antwort auf:
Umzug trotz 2 Jahresmietvertrag
Ein Baby braucht keinen Platz bis es krabbelt oder läuft.
Du kannst ausziehen und musst eine Vertragsstrafe zahlen.
Müsste in Deinem Vertrag stehen.
Bei uns war das gestaffelt nach Monaten die man vorher auszieht.
Mit Baby umziehen ist einfacher als schwanger.
von
Sternenschnuppe
am 12.03.2014, 14:09
Antwort auf:
Umzug trotz 2 Jahresmietvertrag
Da kommt man leider nicht raus. Mein Bruder hatte fünf Jahre so einen Vertrag...
von
CKEL0410
am 12.03.2014, 16:10
Antwort auf:
Umzug trotz 2 Jahresmietvertrag
Das kommt auf bestimmte Klausel an, ob Du da rauskommst. Ich hatte in den 90ern so einen Mietvertrag, und da eine gewisse Klausel gefehlt hat, konnte ich normal kündigen. Was sich dahingehend jedoch geändert hat, weiß ich nicht.
Ansonsten bin ich vorletztes Jahr umgezogen mit einem 3-monate alten Baby, in der Schwangerschaft hätte ich mir das trotz ohne Probleme nie vorstellen können. Wir haben zu Dritt (Tochter damals fast 9 und Baby) in einer 2-Zi-Whg. 58qm gelebt, war wirklich eng, ging aber vorrübergehend. Tochter hat erst dann ihr eigenes Zimmer bekommen! Geht alles
von
EvaMaria1977
am 12.03.2014, 18:31